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Frau Rechtsanwältin Daniela Bohlen begleitet Sie professionell im rechtlichen Sinne und entschärft kritische Verhandlungssituationen, direkt hier in der Nähe.
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Frau Rechtsanwältin Antje Christina Günther engagiert sich voll und ganz für das Erreichen Ihrer Ziele und arbeitet zielgerichtet in Ihrem Sinne, direkt bei uns in der Kanzlei.
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Herr Rechtsanwalt Günther von Jagow führt Ihr Mandat engagiert und zuverlässig aus und verschafft Ihnen rechtliches Gehör, hier in der Kanzlei.
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Kompetente Betreuung in anspruchsvollen Situationen bietet Ihnen Rechtsanwalt Matthias Albrecht mit einem lösungsorientierten Ansatz vor Ort in Stendal.
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Strukturierte Vorgehensweisen erwarten Sie bei Rechtsanwältin Jeannette Prigge durch professionelles Engagement hier im Herzen der Umgebung.
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Strukturierte Vorgehensweisen bietet Ihnen bei Rechtsanwältin Daniela Schlegel mit ausgereiften Strategien vor Ort, direkt erreichbar.
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Rechtsanwältin Vilma Wendlandt bietet eine verlässliche Mandatsführung und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, aus dem rechtlichen Kanzleiumfeld in dieser Umgebung.
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Rechtsanwältin Ninette Collatz bietet eine verlässliche Mandatsführung und sorgt für Klarheit in komplexen Situationen, an diesem Ort hier.
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Frau Rechtsanwältin Uta Reinhold ist Ihr zuverlässiger Rechtsberater und gewährleistet eine bestmögliche Vertretung, an diesem Standort.
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Verantwortungsvolle Rechtsfragen übernimmt Rechtsanwalt Reinhard Detlef Eberhard Schütze direkt in Stendal.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 10 U 213/22 ) hat am 23. September 2025 entschieden, dass nach einer Kollision zwischen einem Linienbus und einem PKW eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Autofahrers angemessen ist. Beide Beteiligten hätten gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unfall nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver in Frankfurt Im Zentrum des Verfahrens stand ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt-Praunheim, bei dem die Mutter des Klägers tödlich verletzt wurde. Der Kläger war mit dem Auto seines Vaters auf einer mehrspurigen Straße in südlicher Richtung unterwegs. An einer Kreuzung ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter mehreren Fahrzeugen ein, um anschließend ein Wendemanöver durchzuführen. Nachdem die Linksabbiegerampel auf Grün...
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Mit Beschluss vom 9. September 2025 ( Az. 5 AZN 142/25 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die seit Langem umstrittene Frage der richterlichen Nachberatung präzisiert und dabei die Telefonkonferenz als zulässige Form der Beratung bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass die Einführung der Videokonferenztechnik durch das Gesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 222) die bisherige Praxis nicht verdrängt. Betont wird die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Besetzung des Spruchkörpers. Kernaussage der Entscheidung Auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem neuen § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ArbGG (seit 19. Juli 2024) dürfen Gericht und Richter – sofern alle zustimmen – nachträgliche Beratungen und Abstimmungen über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch telefonisch...
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Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
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