Das Steuerrecht ist nicht nur zu den umfangreichsten, sondern sicherlich auch zu den komplexesten Rechtsgebieten in Deutschland zu zählen. In Deutschland existieren fast vierzig unterschiedliche Steuerarten. Hierzu zählen neben der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer, der Schenkungsteuer und der Grundsteuer selbstverständlich auch Verbrauchssteuern und beispielsweise die Mehrwertsteuer. Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Selbstredend müssen auch Unternehmen Steuern zahlen. Zu nennen sind hier die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Für Unternehmen ist es Pflicht, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, dagegen ist nicht jedem Steuerbürger diese Verpflichtung auferlegt. In manchen Fällen ist keine Abgabe von Nöten oder kann freiwillig erfolgen. Die deutschen Steuergesetze sind schwierig und für den Laien schwer zu begreifen Nach Abgabe der Steuerklärung (Einkommensteuererklärung) folgt der Steuerbescheid. Man wird dann oft zu einer Steuernachzahlung aufgefordert. Im allerbesten Fall werden zu viel gezahlte Steuern ...
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Juristische Angelegenheiten zum Fachgebiet Steuerrecht bearbeitet Rechtsanwalt Oliver Heinekamp (Fachanwalt für Steuerrecht) aus der Stadt Bayreuth.
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Juristische Angelegenheiten zum Fachgebiet Steuerrecht betreut Rechtsanwalt Dr. Mathias Fleischmann (Fachanwalt für Steuerrecht) aus der Stadt Bayreuth.

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Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...
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Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...
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Das Finanzgericht Köln (Az.: 3 K 194/23 ) entschied, dass Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoins (Krypto-Lending) dem individuellen Steuersatz unterliegen, nicht der pauschalen Abgeltungssteuer. Krypto-Lending: Kläger wollte Abgeltungssteuer, Finanzamt setzt persönlichen Steuersatz an Der Kläger erzielte im Streitjahr Einnahmen aus dem Krypto-Lending, indem er seine Bitcoins über spezialisierte Plattformen für einen begrenzten Zeitraum anderen Nutzern darlehensweise zur Verfügung stellte und hierfür eine zuvor vereinbarte Vergütung erhielt. Das Finanzamt qualifizierte diese Zahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Der Kläger beantragte hingegen die Besteuerung nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, da...
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Vor allem bei einer Existenzgründung sollte unbedingt eine Steuerberatung durch einen Rechtsanwalt im Steuerrecht erfolgen. In Bayreuth sind einige Rechtsanwaltskanzleien für Steuerrecht ansässig, sodass es keine Schwierigkeit darstellen wird, einen fachkundigen Ansprechpartner zu finden. Der Rechtsanwalt zum Steuerrecht aus Bayreuth wird seinen Mandanten über sämtliche wichtigen Steuerfragen aufklären. Aufklären und beraten wird der Rechtsanwalt z.B. über Werbungskosten, Abschreibungen, Doppelbesteuerung, Reisekosten, außergewöhnliche Belastungen oder auch Sonderausgaben. Ferner kann der Rechtsanwalt im Steuerrecht aus Bayreuth auch für Unternehmer praktische steuerliche Angelegenheiten übernehmen wie z.B. die Buchhaltung. Ebenso kann er den Jahresabschluss oder auch Bilanzen für ein Unternehmen erstellen. Doch nicht nur im Falle einer Existenzgründung ist es von Vorteil, einen Anwalt aus Bayreuth für Steuerrecht an der Seite zu haben. Auch ganz im Allgemeinen kann es nie schaden, eine Rechtsanwaltskanzlei für Steuerrecht als Ansprechpartner parat zu haben. Denn nicht nur bei Steuerfragen ist es eine große Hilfe, einen fachkundigen Ansprechpartner zu haben. Auch wenn es zum Beispiel zu einer Außenprüfung durch das FA beziehungsweise zu einer Betriebsprüfung kommt und ein Betriebsprüfer sämtliche steuerlichen Sachverhalte genauestens unter die Lupe nimmt, ist der Steueranwalt eine optimale Stütze.
Auch private Personen sind bei Steuerproblemen bei einem Steuerrechtsanwalt in den besten Händen. Der Rechtsanwalt übernimmt nicht nur die Verteidigung seines Klienten sollte es zu einem Steuerstrafverfahren gekommen sein. Er kann seinen Mandanten auch darüber aufklären, ob es sich bei einem bestimmten Sachverhalt zum Beispiel um eine Steuerverkürzung handelt, die nur als Steuerordnungswidrigkeit zu bewerten ist, oder ob eine Steuerhinterziehung gegeben ist, die eine entsprechende Strafe nach sich zieht. Sollte der Klient Steuerschulden haben, dann kann der Anwalt beispielsweise eine Stundung erwirken. Durch die Stundung der Steuerschuld können Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts, wie z.B. eine Pfändung des Kontos, abgewendet und daraus resultierende drastische Folgen vermieden werden. Es ist auch kein absoluter Ausnahmefall, dass plötzlich die Steuerfahndung an der Haustür klingelt. In einer solchen Situation ist es zweifellos mehr als hilfreich, die Telefonnummer eines Fachanwalts im Steuerrecht in Bayreuth sofort parat zu haben. Dem Anwalt ist es gestattet, bei einer Hausdurchsuchung präsent zu sein. Er kann dann Beschlagnahmemaßnahmen überprüfen und wird auch seinen Klienten bei einer Vernehmung betreuen. Auch gegen eine angeordnete U-Haft wird er umgehend vorgehen. Nachdem die Entdeckungsgefahr bei Steuerhinterziehung immer größer wird, gehen immer mehr Bürger den Weg der Selbstanzeige, um sich auf diese Weise Straffreiheit zu sichern. Aber nur, wenn die Selbstanzeige zu 100% korrekt durchgeführt wird, ist es möglich, straffrei auszugehen. Es ist nicht möglich, im Nachhinein noch Berichtigungen vorzunehmen. Daher sollte man sich auch in diesem Fall stets von einem Rechtsanwalt im Steuerecht beraten und unterstützen lassen.