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Zum Fachgebiet Steuerrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Sinan Akay (Fachanwalt für Steuerrecht) in dem Ort Freiburg.
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Schreiberstrasse 10, 79098 Freiburg
Juristische Probleme aus dem Rechtsgebiet Steuerrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Werner (Fachanwalt für Steuerrecht) in Freiburg.
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Rechtsanwalt Patrick T. Evers mit Kanzleiniederlassung in Freiburg bearbeitet Rechtsfälle kompetent bei juristischen Auseinandersetzungen zum Rechtsbereich Steuerrecht.
Kaiser-Joseph-Str. 262 , 79098 Freiburg
Rechtsanwalt Achim Kupfer mit Fachkanzlei in Freiburg bearbeitet Rechtsfälle fachkundig bei juristischen Auseinandersetzungen im Fachbereich Steuerrecht.
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Rechtsanwalt Dr. Joachim Paulus mit Fachkanzlei in Freiburg berät Ratsuchende fachkundig bei rechtlichen Fragen zum Rechtsbereich Steuerrecht.
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Juristische Angelegenheiten aus dem Themengebiet Steuerrecht werden betreut von Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle (Fachanwalt für Steuerrecht) aus der Gegend von Freiburg.
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Juristische Probleme aus dem Fachbereich Steuerrecht werden gelöst von Rechtsanwalt Dr. Christoph Fahl (Fachanwalt für Steuerrecht) aus Freiburg.
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Zum Fachgebiet Steuerrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber (Fachanwalt für Steuerrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Freiburg.
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Rechtsanwalt Friedhelm Frhr. von Spiessen mit Kanzlei in Freiburg betreut Mandanten jederzeit gern bei aktuellen Rechtsproblemen zum Rechtsgebiet Steuerrecht.

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Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...
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Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...
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Das Finanzgericht Köln (Az.: 3 K 194/23 ) entschied, dass Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoins (Krypto-Lending) dem individuellen Steuersatz unterliegen, nicht der pauschalen Abgeltungssteuer. Krypto-Lending: Kläger wollte Abgeltungssteuer, Finanzamt setzt persönlichen Steuersatz an Der Kläger erzielte im Streitjahr Einnahmen aus dem Krypto-Lending, indem er seine Bitcoins über spezialisierte Plattformen für einen begrenzten Zeitraum anderen Nutzern darlehensweise zur Verfügung stellte und hierfür eine zuvor vereinbarte Vergütung erhielt. Das Finanzamt qualifizierte diese Zahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Der Kläger beantragte hingegen die Besteuerung nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, da...
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