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Zum Themenbereich Steuerrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Johannes R. Nebe (Fachanwalt für Steuerrecht) mit Sitz in Fritzlar.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Steuerrecht Fritzlar
Steuerrecht
VG Gießen: Zweitwohnungssteuer bei Leerstand bestätigt
Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für eine ungenutzte Immobilie auch bei Verkaufsabsicht erhoben werden darf (Az.: 8 K 2687/23.GI ). Eine Klage gegen die Steuerpflicht im Gebiet der Stadt Schotten wurde abgewiesen.
Hintergrund zur Zweitwohnungssteuer in Schotten
Die Klägerin war Nießbrauchberechtigte eines Einfamilienhauses im Stadtgebiet von Schotten, das ihrem Sohn gehört. Zwischen 2018 und 2024 nutzte sie ihr umfassendes Nießbrauchrecht, ohne jedoch dort ihren Wohnsitz anzumelden. Für die Jahre 2019 bis 2023 setzte die Stadt Schotten eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 7.600 Euro fest.
Die Klägerin wandte sich juristisch gegen die Steuer, indem sie argumentierte, die Immobilie sei ausschließlich als Kapitalanlage vorgesehen und seit 2018 unbewohnt. Ein ... weiter lesen
Steuerrecht
BFH: Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen nur nach vollständiger Zahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie den Einbau eines neuen Heizkessels, erst nach vollständiger Zahlung gewährt werden kann (Az.: IX R 31/23 ).
Teilzahlung bei Heizungserneuerung führt zu Streit
Das klagende Ehepaar modernisierte 2021 die Heizung ihres Einfamilienhauses durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 8.000 €, einschließlich der Arbeitsstunden der Monteure und Fachhelfer.
Die Eheleute zahlten monatlich Raten von 200 € und beglichen im Jahr 2021 insgesamt 2.000 €. Dennoch lehnte das Finanzamt ihren Antrag auf Steuerermäßigung für das Jahr 2021 ab, mit der Begründung, dass die Steuerermäßigung erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung gewährt werden könne. ... weiter lesen
Steuerrecht
E-Rechnung ab 2025 verpflichtend: Das kommt auf Unternehmen zu!
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird im B2B-Sektor die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Dies betrifft sämtliche inländischen Umsätze zwischen Unternehmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu schließen, die laut Schätzungen bei rund 23 Milliarden Euro liegt.
Rechtliche Grundlagen
Gesetze und nationale Verordnungen
Das Wachstumschancengesetz , das die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vorsieht.
§ 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), regelt die Anforderungen an elektronische Rechnungen.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass bestimmt die Pflichtangaben in der E-Rechnung.
EU-Richtlinien
2014/55/EU , ... weiter lesen