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01662 Meißen

Fachanwalt Dr. Hans-Jürgen Creutz mit Rechtsanwaltskanzlei in Meißen bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie vor Gericht im Anwaltsschwerpunkt Steuerrecht.
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Zum Fachgebiet Steuerrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Klaus Wihsfeld (Fachanwalt für Steuerrecht) mit Sitz in Meißen.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Steuerrecht Meißen


Steuerrecht Fiskus beteiligt sich nicht an Dauerverlusten bei Villen-Vermietung
München (jur). Verluste aus der Vermietung von Luxusimmobilien mindern weiterhin in der Regel nicht die Steuern. Daran hat sich durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2011 nichts geändert, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 16. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IX R 17/21). Anderes gilt danach nur, wenn auf Dauer nachweislich Gewinne erzielt werden können und sollen.  Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte drei Villen gekauft und an die eigenen Kinder vermietet. Dabei deckten die Mietzahlungen allerdings bei weitem nicht die Kosten. Jährlich entstanden den Eltern Verluste zwischen 172.000 und 216.000 Euro. In seinen Steuererklärungen verrechnete das Ehepaar diese Verluste mit anderen Einkünften, woraus sich erhebliche Steuerersparnisse ergaben.  Das ... weiter lesen
Steuerrecht Parkplatzmiete am Betrieb mindert Steuern auf Dienstwagen
Köln (jur). Wenn Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber auch für einen Dienstwagen Miete für einen Firmenparkplatz bezahlen, mindert dies die Steuern für die Privatnutzung des Autos. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 20. April 2023 entschieden (Az.: 12 K 1234/22). Der Streit ist inzwischen beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.   Das klagende Unternehmen bietet seinen Beschäftigten Parkplätze am Betrieb für 30 Euro monatlich an. Auch Arbeitnehmer mit Dienstwagen mussten für die Nutzung des Betriebsparkplatzes zahlen.  Die private Nutzung der Firmenwagen wurde jeweils nach der Ein-Prozent-Regel berechnet. Dies müssen die Arbeitnehmer dann als Einkommen versteuern. Der Arbeitgeber, der die Steuer abführt, zog im Streitfall davon aber jeweils die Stellplatzmiete ... weiter lesen
Steuerrecht „Verklicken“ bei der Steuererklärung ist kein Schreibfehler
München (jur). Wer bei einer elektronischen Steuererklärung auf früher eingegebene Daten zurückgreift, muss aufpassen. Denn anders als ein Schreibfehler berechtigt ein „Verklicken“ später nicht mehr zur Korrektur eines bestandskräftigen Bescheides, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 2. November 2023, veröffentlichten Urteil.  Er wies damit ein Ehepaar aus Niedersachsen ab. Dies hatte seine Steuererklärung für 2018 zunächst halbelektronisch übermittelt und dann auf Aufforderung nochmals in Papierform bestätigt. Als der Steuerbescheid schon unterwegs war, schickte das Ehepaar eine weitere Steuererklärung für 2018 über das rein elektronische authentifizierte Verfahren („Mein Elster“) ab – warum, blieb später unklar.  Bei dieser neuen Steuererklärung ... weiter lesen
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