Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Insgesamt gibt es in Deutschland knapp 40 unterschiedliche Arten der Taxation. Hierzu zählen neben der Einkommensteuer, der Erbschaftssteuer, der Schenkungsteuer und der Grundsteuer selbstverständlich auch Verbrauchssteuern und z.B. die Mehrwertsteuer. Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Unternehmen müssen im Wesentlichen folgende Steuern an das FA abführen: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und selbstverständlich die Gewerbesteuer. Unternehmen sind gezwungen, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Bei Bürgern gibt es Ausnahmen, die Abgabe kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine umfangreiche Ausbildung stellt sicher, dass man bei einem Fachanwalt für Steuerrecht optimal aufgehoben ist Wurde die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben, erhält man nach ein paar Wochen oder gar Monaten einen Steuerbescheid. Man wird dann oft zu einer Steuernachzahlung aufgefordert. Im besten Fall werden zu viel gezahlte Steuern ...
Bahnhofstr. 21 , 47447 Moers
Rechtsanwalt Gerd Finger mit Kanzleiniederlassung in Moers berät Ratsuchende gern bei juristischen Auseinandersetzungen aus dem Fachbereich Steuerrecht.

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Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...
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Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...
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Das Finanzgericht Köln (Az.: 3 K 194/23 ) entschied, dass Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoins (Krypto-Lending) dem individuellen Steuersatz unterliegen, nicht der pauschalen Abgeltungssteuer. Krypto-Lending: Kläger wollte Abgeltungssteuer, Finanzamt setzt persönlichen Steuersatz an Der Kläger erzielte im Streitjahr Einnahmen aus dem Krypto-Lending, indem er seine Bitcoins über spezialisierte Plattformen für einen begrenzten Zeitraum anderen Nutzern darlehensweise zur Verfügung stellte und hierfür eine zuvor vereinbarte Vergütung erhielt. Das Finanzamt qualifizierte diese Zahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Der Kläger beantragte hingegen die Besteuerung nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, da...
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Vor allem bei einer Existenzgründung sollte unbedingt eine Steuerberatung durch einen Anwalt zum Steuerrecht erfolgen. In Moers sind einige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Steuerrecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Es ist somit zweifellos kein Problem, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden. Der Rechtsanwalt zum Steuerrecht in Moers wird seinen Klienten über alle relevanten Steuerfragen aufklären. Die Beratung wird Themen umfassen wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder AfA und wird auch Bereiche betreffen wie Rechnungslegung, Kassenführung, Abschreibungen, Spenden oder die steuerlichen Vorteile eines Firmenwagens, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Aber auch praktische steuerliche Tätigkeiten können von dem Fachanwalt im Steuerrecht in Moers übernommen werden. Hier anzuführen ist zum Beispiel die Übernahme der Buchhaltung. Er kann ebenfalls den Jahresabschluss oder auch Bilanzen erstellen. Doch nicht nur, wenn man sich selbständig macht, ist es von großem Vorteil einen Anwalt in Moers für Steuerrecht als Ansprechpartner zur Seite zu haben. Auch ganz im Allgemeinen kann es keinesfalls schaden, eine Anwaltskanzlei zum Steuerrecht als Ansprechpartner parat zu haben. Denn nicht nur bei steuerrelevanten Fragen ist ein fachkundiger Anwalt eine große Hilfe. Auch wenn das FA zum Beispiel eine Betriebsprüfung ankündigt kann es von großem Nutzen sein, einen Anwalt bei Bedarf umgehend zur Hand zu haben.
Jedoch ist ein Steuerrechtsanwalt nicht nur für Unternehmer unverzichtbar. Auch private Personen sind im Falle von steuerrechtlichen Problemen bei einem Steueranwalt in den allerbesten Händen. Er übernimmt nicht nur die Steuerstrafverteidigung im Falle eines Steuerstrafverfahrens. Er kann seinen Klienten ferner aufklären, ob es sich bei einem Sachverhalt um Steuerhinterziehung handelt, die dementsprechende Folgen nach sich zieht, oder ob nur eine Steuerverkürzung vorliegt, die noch im Bereich einer Steuerordnungswidrigkeit anzusiedeln ist. Sollten Steuerschulden bestehen, kann der Rechtsanwalt zum einen klären, ob eine Verjährung vorliegt oder auch eine Steuerstundung erwirken. Durch die Stundung der Steuerschuld können Vollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden wie beispielsweise eine Kontopfändung vermieden werden. Es ist auch keine absolute Ausnahmesituation, dass unvermutet die Steuerfahndung an der Tür klingelt. Auch in diesem Fall ist es optimal, die Kontaktdaten eines Rechtsanwalts zum Steuerrecht aus Moers zur Hand zu haben. Der Steueranwalt wird seinen Klienten bei einer Vernehmung durch die Steuerbehörden zur Seite stehen. Er darf auch bei einer Hausdurchsuchung präsent sein und wird etwaige Beschlagnahmemaßnahmen streng überwachen. Sollte es zu einer U-Haft kommen, wird er sein Allerbestes geben, um diese aufzuheben. Ebenso ziehen mehr und mehr Bürger, die eine Steuerhinterziehung begangen haben, eine Selbstanzeige in Erwägung, da sie fürchten, dass diese entdeckt wird, und sie sich gerne Straffreiheit sichern würden. Aber nur, wenn keinerlei Fehler bei der Selbstanzeige gemacht werden, kann eine Straffreiheit gesichert werden. Es ist nicht möglich, im Nachhinein noch Berichtigungen vorzunehmen. Plant man eine Selbstanzeige ist es somit dringend angeraten, einen Anwalt im Steuerrecht zu Rate zu ziehen.