Das Steuerrecht ist nicht nur zu den umfangreichsten, sondern sicherlich auch zu den komplexesten Rechtsbereichen in Deutschland zu zählen. In der BRD existieren fast 40 unterschiedliche Steuerarten. Die Einkommensteuer und die Mehrwertsteuer zählen hierbei zu den bedeutendsten. Ebenfalls zu nennen sind Grundsteuer, Erbschaftssteuer oder auch die Schenkungsteuer. Bei Arbeitnehmern wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Unternehmen müssen im Wesentlichen folgende Steuern an das FA abführen: Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und natürlich die Gewerbesteuer. Für Unternehmen ist es obligatorisch, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, dagegen ist nicht jedem Steuerbürger diese Verpflichtung auferlegt. In manchen Fällen ist keine Abgabe von Nöten oder kann freiwillig erfolgen. Ein Anwalt im Steuerrecht ist nicht bloß in der Theorie bewandert, er kann auch eine umfangreiche praktische Erfahrung vorweisen Nach ...
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Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...
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Das Finanzgericht Köln (Az.: 3 K 194/23 ) entschied, dass Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoins (Krypto-Lending) dem individuellen Steuersatz unterliegen, nicht der pauschalen Abgeltungssteuer. Krypto-Lending: Kläger wollte Abgeltungssteuer, Finanzamt setzt persönlichen Steuersatz an Der Kläger erzielte im Streitjahr Einnahmen aus dem Krypto-Lending, indem er seine Bitcoins über spezialisierte Plattformen für einen begrenzten Zeitraum anderen Nutzern darlehensweise zur Verfügung stellte und hierfür eine zuvor vereinbarte Vergütung erhielt. Das Finanzamt qualifizierte diese Zahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Der Kläger beantragte hingegen die Besteuerung nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, da...
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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied am 4. Dezember 2025 (Az. 4 K 1564/24 ), dass ein Ostergeschenk von 20.000 € Schenkungssteuer auslöst, da es kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ mehr darstellt. Ostergeschenk von 20.000 € überschreitet Steuerfreibetrag Der heute 60 Jahre alte Kläger erhielt von seinem 2023 verstorbenen Vater seit März 2006 mehrfach Geldgeschenke zwischen 10.000 € und 50.000 €, einmal sogar 100.000 €. Vor der hier streitigen Schenkung zu Ostern 2015 hatte er bereits insgesamt 450.000 € erhalten und damit den für ihn geltenden Steuerfreibetrag von 400.000 € innerhalb von zehn Jahren überschritten. Bis Juli 2017 summierten sich die Zuwendungen auf insgesamt 610.000 €. Das Vermögen des Vaters betrug zum Zeitpunkt der Schenkung rund...
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Eine Existenzgründung ist eine Situation, in der eine Steuerberatung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in jedem Fall erfolgen sollte. In Neumünster sind einige Anwälte im Steuerrecht mit einer Anwaltskanzlei ansässig. Es ist damit zweifellos kein Problem, einen fachkundigen Ansprechpartner zu finden. Der Rechtsanwalt im Steuerrecht aus Neumünster wird seinen Klienten über sämtliche wichtigen Steuerfragen aufklären. Die Beratung wird Themen umfassen wie Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder AfA und wird auch Bereiche betreffen wie Rechnungslegung, Kassenführung, Spenden, Abschreibungen oder die steuerlichen Vorteile eines Firmenwagens, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Aber auch praktische steuerliche Tätigkeiten können von dem Anwalt zum Steuerrecht aus Neumünster übernommen werden. Hier anzuführen ist zum Beispiel die Übernahme der Buchhaltung. Er kann ebenso den Jahresabschluss oder auch Bilanzen erstellen. Doch nicht nur im Falle einer Existenzgründung ist es von Vorteil, einen Fachanwalt aus Neumünster für Steuerrecht an der Seite zu haben. Auch allgemein ist es für jeden Unternehmer vorteilhaft, einen Steueranwalt als Ansprechpartner zu haben. Denn nicht bloß, wenn man Steuerfragen hat, ist es eine große Hilfe eine Fachperson bei Bedarf aufsuchen zu können. Auch wenn das FA z.B. eine Betriebsprüfung beziehungsweise eine Außenprüfung ankündigt ist es sicherlich gut, einen Steueranwalt im Bedarfsfall umgehend um Hilfe fragen zu können.
Jedoch ist ein Steueranwalt nicht nur für Unternehmer unverzichtbar. Auch private Personen sind im Falle von steuerrechtlichen Problemen bei einem Steueranwalt in den allerbesten Händen. Der Rechtsanwalt übernimmt nicht bloß die Verteidigung seines Mandanten sollte es zu einem steuerlichen Strafverfahren gekommen sein. Er kann seinen Klienten ferner aufklären, ob es sich bei einem Sachverhalt um eine Hinterziehung von Steuern handelt, die dementsprechende Folgen nach sich zieht, oder ob nur eine Verkürzung von Steuern vorliegt, die noch im Bereich einer Steuerordnungswidrigkeit anzusiedeln ist. Kontaktiert man einen Anwalt z.B., weil man ratlos ist, wie man mit Steuerschulden am besten umgehen sollte, dann kann der Rechtsanwalt z.B. eine Stundung der Steuerschuld erwirken. Durch die Steuerstundung ist es möglich zum Beispiel eine Kontopfändung, die meist drastische Konsequenzen nach sich zieht, zu vermeiden. Es kann ebenso sein, dass aus heiterem Himmel plötzlich die Steuerfahndung an der Tür steht. Auch in diesem Fall ist es ideal, die Telefonnummer eines Fachanwalts für Steuerrecht in Neumünster zur Hand zu haben. Dem Rechtsanwalt ist es gestattet, bei einer Hausdurchsuchung anwesend zu sein. Er kann dann Beschlagnahmemaßnahmen überprüfen und wird auch seinen Mandanten bei einer Vernehmung betreuen. Sollte es zu einer U-Haft kommen, wird er sein Allerbestes geben, um diese aufzuheben. Nachdem die Entdeckungsgefahr bei Steuerhinterziehung immer größer wird, gehen immer mehr Steuersünder den Weg der Selbstanzeige, um sich auf diese Weise Straffreiheit zu sichern. Doch nur, wenn keine Fehler bei der Selbstanzeige gemacht werden, kann eine Straffreiheit gesichert werden. Im Nachhinein Korrekturen vorzunehmen, das ist ausgeschlossen. Plant man eine Selbstanzeige ist es daher unbedingt zu empfehlen, einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.