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Jetzt Profil anlegenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.09.2024 (Az. III R 36/22 ) klargestellt, dass auch Dienstleistungsunternehmen gewerbesteuerliche Hinzurechnungen für gemietete Werbeträger hinnehmen müssen, sofern diese bei fiktivem Eigentum zum Anlagevermögen zählen würden. Streit um gewerbesteuerliche Hinzurechnung Die Klägerin, ein Dienstleistungsunternehmen, nutzte im Rahmen von Sponsoringmaßnahmen, Plakat- und Mobilwerbung diverse Werbeträger. Die beauftragten Werbevermittlungsagenturen waren zumeist nicht die Eigentümer der genutzten Werbeflächen wie Wände, Säulen oder Verkehrsmittel. Das zuständige Finanzgericht (FG) entschied zunächst zugunsten der Klägerin. Es argumentierte, dass die Werbeaufwendungen keiner Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG unterlägen, da die Werbeträger nicht...
weiter lesenDas Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 15. August 2024 (Az. 5 K 40/22 ) einen Direktanspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer bejaht. Vermögensloser Leistender und Verjährung Ein Unternehmer klagte auf Erstattung von zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer. Die Forderung richtete sich direkt gegen das Finanzamt, da die leistende GmbH aufgrund von Vermögenslosigkeit gelöscht und aufgelöst worden war. Zudem war der Erstattungsanspruch gegenüber der GmbH verjährt, was das Finanzamt in der Verteidigung seiner Position anführte. Grundlage für den Anspruch ist die sogenannte „Reemtsma-Rechtsprechung“, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2007 geschaffen hatte (C-35/05). Diese ermöglicht es Leistungsempfängern, eine Erstattung direkt vom Fiskus zu verlangen,...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer für eine ungenutzte Immobilie auch bei Verkaufsabsicht erhoben werden darf (Az.: 8 K 2687/23.GI ). Eine Klage gegen die Steuerpflicht im Gebiet der Stadt Schotten wurde abgewiesen. Hintergrund zur Zweitwohnungssteuer in Schotten Die Klägerin war Nießbrauchberechtigte eines Einfamilienhauses im Stadtgebiet von Schotten, das ihrem Sohn gehört. Zwischen 2018 und 2024 nutzte sie ihr umfassendes Nießbrauchrecht, ohne jedoch dort ihren Wohnsitz anzumelden. Für die Jahre 2019 bis 2023 setzte die Stadt Schotten eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von rund 7.600 Euro fest. Die Klägerin wandte sich juristisch gegen die Steuer, indem sie argumentierte, die Immobilie sei ausschließlich als Kapitalanlage vorgesehen und seit 2018 unbewohnt. Ein...
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