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Fachanwalt Dirk Bergner mit Fachanwaltskanzlei in Treuchtlingen betreut Fälle persönlich bei Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Steuerrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Steuerrecht Treuchtlingen


Steuerrecht BFH-Urteil: Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt nicht abzugsfähig
In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die Kosten eines Rechtsstreits zur Erlangung oder Erhöhung von nachehelichem Unterhalt steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung betrifft Unterhaltsempfänger, die ihre Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern (Az. X R 7/20 ). Kampf um höheren Unterhalt erfolgreich, doch Steuervorteil versagt Nach ihrer Scheidung im Jahr 2014 wurde die Klägerin von ihrem ehemaligen Ehemann (B) zu einem nachehelichen Unterhalt von monatlich 582,50 Euro verpflichtet. Ein gerichtliches Verfahren mündete in einem Vergleich, der B zur Zahlung eines erhöhten Unterhalts von monatlich 900 Euro veranlasste, wobei die Verfahrenskosten aufgehoben wurden. Für das Gerichtsverfahren entstanden der ... weiter lesen
Steuerrecht BFH-Urteil zu Mitarbeiterbeteiligungen und ihrer steuerlichen Behandlung
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 1/21 vom 14.12.2023 hat weitreichende Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen. Laut diesem Urteil sind Gewinne aus der marktüblichen Veräußerung von Mitarbeiterbeteiligungen nicht als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten, selbst wenn diese Beteiligungen zuvor unter dem Marktwert erworben wurden. Manager profitiert von Börsengang: Finanzamt wertet Millionen-Aktien als Lohn Ein leitender Angestellter der A GmbH, die unter der Führung der Y AG stand, erwarb im Rahmen eines Managementbeteiligungsprogramms Anteile an einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese KG hatte wiederum Anteile an der S Kapitalgesellschaft, die mit dem Ziel einer späteren Börseneinführung erworben wurden. Nach erfolgreicher ... weiter lesen
Steuerrecht BFH entscheidet: Teilerlass von Fortbildungsdarlehen steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Verfahren VI R 9/21 am 23.11.2023 entschieden, dass der teilweise Erlass eines Darlehens, das für berufliche Aufstiegsfortbildungen aufgenommen wurde, als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Dies betrifft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz. Fortbildungsförderung wird steuerpflichtig: KfW-Erlass als Einkommen gewertet Eine Klägerin absolvierte in den Jahren 2014 und 2015 berufliche Aufstiegsfortbildungen, die durch Zuschüsse und Darlehen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N Bank) unterstützt wurden. Diese finanziellen Mittel wurden auf Antrag durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt. Die KfW sah vor, bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung einen Teil des Darlehens ... weiter lesen
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