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Rechtstipps zum Thema Anwalt Steuerrecht Walderbach


Steuerrecht E-Rechnung ab 2025 verpflichtend: Das kommt auf Unternehmen zu!
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird im B2B-Sektor die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Dies betrifft sämtliche inländischen Umsätze zwischen Unternehmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu schließen, die laut Schätzungen bei rund 23 Milliarden Euro liegt​​. Rechtliche Grundlagen Gesetze und nationale Verordnungen Das Wachstumschancengesetz , das die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vorsieht. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), regelt die Anforderungen an elektronische Rechnungen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass bestimmt die Pflichtangaben in der E-Rechnung. EU-Richtlinien 2014/55/EU , ... weiter lesen
Steuerrecht Wachstumschancengesetz 2024: Steuerliche Änderungen im Überblick
Das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Wachstumschancengesetz bringt weitreichende steuerliche Änderungen für Unternehmen und Selbstständige. Mit einem Entlastungspaket von 32 Milliarden Euro zielt das Gesetz darauf ab, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Investitionen zu fördern. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Überblick. Verbesserungen bei der Einkommensteuer Das Gesetz sieht mehrere Anpassungen im Bereich der Einkommensteuer vor, die insbesondere Unternehmen und Investoren entlasten sollen: Degressive Abschreibung (AfA): Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 31. März 2024 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wurden. Unternehmen können hierbei bis zu 20 % der ... weiter lesen
Steuerrecht BFH-Urteil: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum unterliegen der Steuerpflicht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem wegweisenden Urteil vom 14. Februar 2023 ( Az.: IX R 3/22 ) entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ether (ETH) und Monero (XMR) innerhalb der Haltedauer von 1 Jahr als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) gemäß des eigenen Steuersatzes steuerpflichtig sind. Diese Entscheidung schaffte Klarheit in einem bisher umstrittenen Bereich und bestätigte die Auffassung der Finanzbehörden, dass virtuelle Währungen als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu behandeln sind. Entscheidend ist die einjährige Haltedauer der Coins Der BFH stellte fest, dass Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether und Monero als digitale Vermögenswerte wirtschaftlich betrachtet ... weiter lesen
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