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Fachanwalt Dr. Jens Berberich mit Fachkanzlei in Walldürn betreut Mandanten gern bei Rechtsfragen zum Rechtsbereich Steuerrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Steuerrecht Walldürn


Steuerrecht BFH: Steuerermäßigung bei energetischen Maßnahmen nur nach vollständiger Zahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie den Einbau eines neuen Heizkessels, erst nach vollständiger Zahlung gewährt werden kann (Az.: IX R 31/23 ). Teilzahlung bei Heizungserneuerung führt zu Streit Das klagende Ehepaar modernisierte 2021 die Heizung ihres Einfamilienhauses durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels. Die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 8.000 €, einschließlich der Arbeitsstunden der Monteure und Fachhelfer. Die Eheleute zahlten monatlich Raten von 200 € und beglichen im Jahr 2021 insgesamt 2.000 €. Dennoch lehnte das Finanzamt ihren Antrag auf Steuerermäßigung für das Jahr 2021 ab, mit der Begründung, dass die Steuerermäßigung erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung gewährt werden könne. ... weiter lesen
Steuerrecht E-Rechnung ab 2025 verpflichtend: Das kommt auf Unternehmen zu!
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird im B2B-Sektor die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Dies betrifft sämtliche inländischen Umsätze zwischen Unternehmen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zu schließen, die laut Schätzungen bei rund 23 Milliarden Euro liegt​​. Rechtliche Grundlagen Gesetze und nationale Verordnungen Das Wachstumschancengesetz , das die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vorsieht. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), regelt die Anforderungen an elektronische Rechnungen. Umsatzsteuer-Anwendungserlass bestimmt die Pflichtangaben in der E-Rechnung. EU-Richtlinien 2014/55/EU , ... weiter lesen
Steuerrecht Wachstumschancengesetz 2024: Steuerliche Änderungen im Überblick
Das am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündete Wachstumschancengesetz bringt weitreichende steuerliche Änderungen für Unternehmen und Selbstständige. Mit einem Entlastungspaket von 32 Milliarden Euro zielt das Gesetz darauf ab, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Investitionen zu fördern. Hier sind die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Überblick. Verbesserungen bei der Einkommensteuer Das Gesetz sieht mehrere Anpassungen im Bereich der Einkommensteuer vor, die insbesondere Unternehmen und Investoren entlasten sollen: Degressive Abschreibung (AfA): Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 31. März 2024 und dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wurden. Unternehmen können hierbei bis zu 20 % der ... weiter lesen
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