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Anwalt Steuerrecht Werne – Fachanwälte finden!

1 Fachanwalt für Steuerrecht in Werne
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Rechtsanwältin • Fachanwältin für Steuerrecht
Andrea Blumrich
Adresse Icon Freiherr-vom-Stein-Str. 22 , 59368 Werne

Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Steuerrecht löst Rechtsanwältin Andrea Blumrich (Fachanwältin für Steuerrecht) aus Werne.

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Steuerrecht Werne


Formfehler bei der Rechnungsstellung: Die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt vermeiden
SternSternSternSternStern
(12 Bewertungen)06.03.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Formfehler bei der Rechnungsstellung: Die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt vermeiden

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...

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Besteuerung von Krypto-Lending: Keine Kapitalerträge nach § 20 EStG
03.03.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Besteuerung von Krypto-Lending: Keine Kapitalerträge nach § 20 EStG

Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...

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FG Köln: Einkünfte aus Bitcoin-Lending unterliegen individuellem Steuersatz
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(1 Bewertung)09.02.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
FG Köln: Einkünfte aus Bitcoin-Lending unterliegen individuellem Steuersatz

Das Finanzgericht Köln (Az.: 3 K 194/23 ) entschied, dass Einkünfte aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoins (Krypto-Lending) dem individuellen Steuersatz unterliegen, nicht der pauschalen Abgeltungssteuer. Krypto-Lending: Kläger wollte Abgeltungssteuer, Finanzamt setzt persönlichen Steuersatz an Der Kläger erzielte im Streitjahr Einnahmen aus dem Krypto-Lending, indem er seine Bitcoins über spezialisierte Plattformen für einen begrenzten Zeitraum anderen Nutzern darlehensweise zur Verfügung stellte und hierfür eine zuvor vereinbarte Vergütung erhielt. Das Finanzamt qualifizierte diese Zahlungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Der Kläger beantragte hingegen die Besteuerung nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, da...

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