Anwalt Strafrecht Arnstadt – Fachanwälte finden!
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Zum Schwerpunkt Strafrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald (Fachanwältin für Strafrecht) aus der Stadt Arnstadt.
Fachanwalt Lars Oschmann mit Anwaltskanzlei in Arnstadt bietet anwaltliche Hilfe als Rechtsbeistand im Fachbereich Strafrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Arnstadt
Strafrecht
Ist das Gründen einer Bürgerwehr in Deutschland erlaubt?
Mancherorts schließen sich Nachbarn zusammen und gehen als Bürgerwehr Patrouille. Inwieweit ist dies erlaubt? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bürgerwehren sind keine Hilfssheriffs
Das Gründen einer Bürgerwehr wegen zunehmender Einbrüche oder auch Gewalttaten in der Nachbarschaft ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Wichtig ist allerdings, dass die Mitglieder einer Bürgerwehr nicht ihre Befugnisse überschreiten. Das bedeutet konkret: Sie dürfen sich nicht wie Hilfssheriffs fungieren und suspekt wirkende Personen zum Zeigen des Ausweises auffordern. Schon gar nicht dürfen sie Taschen oder Personen durchsuchen. Das darf, wenn überhaupt, nur die Polizei. Dies gilt auch beim Ertappen eines Einbrechers.
Es gibt keine ... weiter lesen
Strafrecht
Beleidigung / Belästigung auf sexueller Grundlage
Beleidigung auf sexueller Grundlage
Es ist zu einem Massendelikt geworden: Immer öfter wird von der Polizei aufgrund angeblicher
sexueller Handlungen,
sexueller Anspielungen,
sexualisierter Sprüche,
sexueller Belästigungen,
sexueller Anmachen
dem Vorzeigen sexueller Bilder, Videos oder Posen
körperlicher Berührungen
etc.
wegen Beleidigung (auf sexueller Grundlage) ermittelt.
Nur meistens übersehen Polizei und Justiz, dass der Großteil solcher „unmoralischer“ Handlungen nicht strafbar ist!
Setzt man sich als Beschuldigter dann aber nicht fachlich gut beraten zur Wehr, kassiert man dennoch eine Strafe und womöglich sogar einen Eintrag ins Führungszeugnis. Völlig zu Unrecht! ... weiter lesen
Strafrecht
Verjährung im Strafrecht - Strafverfolgungsverjährung
Genau wie im deutschen Zivilrecht gibt es auch im Strafrecht die sogenannte Strafverfolgungsverjährung. Ist eine Straftat nach § 78 StGB verjährt, kann diese rechtlich nicht mehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies bedeutet, dass ein Straftäter trotz der Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht mehr verurteilt werden kann und damit straffrei bleibt. Diese Vorschrift soll dem Rechtsfrieden und damit der Rechtssicherheit dienen und einer Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden entgegenwirken.
Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist ist nicht für alle Delikte innerhalb des Strafgesetzbuches identisch. Vielmehr richtet sie sich nach der jeweiligen Straferwartung des Deliktes. So heißt es in § 78 Abs. 3 StGB:
„Soweit die ... weiter lesen