Anwalt Strafrecht Sendenhorst – Fachanwälte finden!

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Geregelt findet sich das Strafrecht im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im StGB ist eindeutig dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Das Strafgesetzbuch legt also Straftatbestände fest und benennt Strafbemessungen. Mit zu den häufigsten strafbaren Taten gehören Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Totschlag, Brandstiftungsdelikte, Erpressung, sexueller Missbrauch, Stalking, Misshandlung, Fahrerflucht, Untreue, Hehlerei, Unterschlagung, Nötigung, fahrlässige Tötung, Bestechlichkeit, Vergewaltigung, Gewalttaten jeglicher Art, Raub oder auch Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen.

Was geschieht, wenn eine strafbare Tat zur Anzeige gebracht wird?

Wurde eine strafbare Tat begangen, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht begründen, dass eine strafbare Tat begangen wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine solche Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den meisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall sind die Ermittlungspersonen, die die Ermittlungen ausführen, der Staatsanwaltschaft unterstellt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahme von Beweisen kommen, auch eine Hausdurchsuchung ist gängige Praxis. Durchaus gängige Praxis ist auch eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet zudem eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen erhalten einen Anhörungsbogen oder evtl. eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet Aussagen zu machen. Vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht können Zeugen nur dann Gebrauch machen, wenn sie mit dem Tatverdächtigen verwandt sind. Sie müssen sich dann nicht äußern. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Beschuldigten kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft angeordnet werden. Es kann außerdem dazu kommen, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Dies ist selbstverständlich u.a. davon abhängig, wie schwer das vorgeworfene Verbrechen ist. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Untersuchungshaft ist vor allem dann möglich, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Wenn alle Beweise gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Tatvorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu beschließen, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. In diesem Fall kommt es zu keiner Verhandlung vor Gericht. Der Beschuldigte bekommt eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geklärt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenfalls ist eine Strafe zur Bewährung oder eine langjährige Freiheitsstrafe möglich. Primär dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Bewährungsstrafe, selbstverständlich abhängig von der Schwere der Tat, im Bereich des Wahrscheinlichen. Natürlich kann der Angeklagte auch vollständig freigesprochen werden.

Mit einem versierten Anwalt für Strafrecht sind Sie bei strafrechtlichen Problemen bestens gewappnet

Wie man sieht, eine Straftat zu begehen, das kann weitreichende Konsequenzen haben. Hat man eine Straftat begangen und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich sofort an einen Anwalt oder eine Anwältin im Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Sendenhorst sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt zum Strafrecht aus Sendenhorst an der Seite hat man die allerbesten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Bewährungsstrafe oder gar einen Freispruch zu erhalten. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Doch sicherlich ist man deutlich im Vorteil, wenn man sich selbst einen Rechtsanwalt zum Strafrecht aus Sendenhorst suchen kann. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Anwalt im Strafrecht aus Sendenhorst als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Wie geht ein Strafverteidiger vor?

Als erstes wird der Anwalt für Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Der Rechtsanwalt wird zudem eine Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Schafft es der Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er selbstverständlich bei einer anstehenden Gerichtsverhandlung seinen Mandanten so gut als möglich verteidigen. Um seinen Klienten im Prozess zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente vorlegen und Zeugen aussagen lassen. Wird während der Verhandlung klar, dass nur noch ein umfassendes Geständnis zu einer milden Strafe führt, wird er seinen Klienten darauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Ein Anwalt zum Strafrecht ist übrigens nicht nur für Beklagte ein eindeutiger Vorteil, er ist auch ein fachkundiger Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen versierten Rechtsbeistand brauchen.


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