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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Klaus Schiller
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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht
Frank Knuth
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Burg


Sprungrevision bei Volksverhetzung – direkte Überprüfung durch das Obergericht
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)02.03.2026Sören GrigutschStrafrecht
Herr  Sören Grigutsch

Ein erstinstanzliches Urteil wegen § 130 StGB (Volksverhetzung) ist für viele Betroffene ein Schock. Gerade bei Äußerungsdelikten stehen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen im Raum, sondern auch: Einträge im Führungszeugnis berufliche Nachteile mediale Berichterstattung langfristige Reputationsschäden Doch nach einem Urteil des Amtsgerichts gibt es eine besondere Möglichkeit: die Sprungrevision . Was ist eine Sprungrevision? Normalerweise folgt auf ein amtsgerichtliches Urteil zunächst die Berufung zum Landgericht. Bei der Sprungrevision (§ 335 StPO) wird dieser Zwischenschritt übersprungen. Statt einer neuen Tatsacheninstanz geht das Verfahren direkt zum Oberlandesgericht oder – je nach...

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Schwarzarbeit im Bauunternehmen – strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer und Bauleiter
02.03.2026Sören GrigutschStrafrecht
Herr  Sören Grigutsch

Kaum eine Branche steht so im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wie das Baugewerbe. Wenn der Zoll unangekündigt auf der Baustelle erscheint, Personalien kontrolliert und Unterlagen anfordert, beginnt für viele Leiter von Bauunternehmen eine hochriskante Phase. Der Vorwurf der Schwarzarbeit ist kein bloßes Verwaltungsproblem – er kann schnell zu einem umfassenden Strafverfahren gegen Geschäftsführer, Inhaber oder verantwortliche Bauleiter führen. Warum gerade Bauunternehmen besonders gefährdet sind Im Baugewerbe greifen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen gleichzeitig: Anmeldung zur Sozialversicherung Mindestlohn- und Branchenmindestlohnregelungen korrekte Führung von Arbeitszeitnachweisen Meldepflichten nach dem...

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Vorwurf Schwarzarbeit – was Unternehmer und Geschäftsführer jetzt wissen müssen
02.03.2026Sören GrigutschStrafrecht
Herr  Sören Grigutsch

Eine unangekündigte Kontrolle durch den Zoll. Beschlagnahmte Unterlagen. Eine Vorladung wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Für Unternehmer und Geschäftsführer ist der Vorwurf der Schwarzarbeit kein Bagatelldelikt – sondern ein strafrechtliches Risiko mit massiven wirtschaftlichen Folgen. Wer hier falsch reagiert, gefährdet nicht nur das laufende Verfahren, sondern auch die eigene Existenz. Was gilt als Schwarzarbeit? Schwarzarbeit ist rechtlich mehr als „Barzahlung ohne Rechnung“. Strafbar kann sein: Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) Steuerhinterziehung durch nicht erklärte...

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