Das dt. Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von grundlegender Bedeutung. Es dient dem Rechtsgüterschutz. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im StGB sind strafbare Handlungen definiert. Das Strafgesetzbuch legt also Straftatbestände fest und nennt Strafhöhen. Straftaten, die mit am häufigsten begangen werden sind beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Misshandlung, Stalking, Gewalttaten, Fahrerflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen.
So läuft ein Ermittlungsverfahren ab
Wurde eine Straftat verübt, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erlangt, dass eine Straftat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das auch, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erlangen, die bei den Behörden, der Polizei oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine Selbstanzeige ist möglich. In der Regel werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, vorgenommen. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Beweismitteln. Auch im Bereich des Üblichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet ebenfalls eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden befragt, sie bekommen zumeist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet Aussagen zu machen. Nur bei einer nahen Verwandtschaft zum Tatverdächtigen kann vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgetreue Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Der Beschuldigte kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich unter anderem davon ab, wie schwerwiegend die vorgeworfene Straftat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr sind 2 Gründe, die meist der Anlass sind, warum ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird. Sind alle erforderlichen Beweise gesichert worden und hat der Tatverdächtige Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, entscheidet der Staatsanwalt, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren zum Abschluss kommen soll. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Täter muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Tatverdächtige unschuldig oder schuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Bewährungsstrafe bis hin zu einer langen Haftstrafe reichen. Eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, ist vorrangig dann wahrscheinlich, wenn der Angeklagte keine Vorstrafen hat und die Straftat nicht als schwerwiegend einzustufen ist wie zum Beispiel ein Mord. Freilich ist auch ein kompletter Freispruch möglich.
Ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin zum Strafrecht ist bei sämtlichen strafrechtlichen Problemen der richtige Ansprechpartner
Es besteht kein Zweifel, eine Straftat zu begehen kann schlimme Konsequenzen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich umgehend an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Dabei sollte man sich man allerbesten an einen Fachanwalt wenden, dessen Kernkompetenz im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht hat umfassendes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Dank seines breiten Fachwissens in der Praxis und in der Theorie weiß er ganz genau wie er seinen Klienten am besten vereidigt. In Burgwedel sind einige Anwälte und auch Rechtsanwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene strafrechtliche Angelegenheit einem Anwalt für Strafrecht aus Burgwedel zu übergeben, hat man die allerbeste Voraussetzung, eine so geringe Strafe als möglich zu bekommen oder sogar komplett freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Allerdings ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt im Strafrecht in Burgwedel auszuwählen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Anwalt für Strafrecht in Burgwedel als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.
Wie geht ein Anwalt zum Strafrecht vor?
Der Anwalt im Strafrecht wird zunächst seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens in Kenntnis setzen. Er wird zudem Einsicht in die Akten beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. In der Folge wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Kann der Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Klienten bei der Verhandlung vor Gericht verteidigen und vertreten. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Dokumente oder Zeugen. Sollte es während der Verhandlung deutlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Beklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht ist im Übrigen nicht nur für Beklagte ein klarer Vorteil, er ist auch ein fachkundiger Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen fachkompetenten Rechtsbeistand benötigen.
Von-Alten-Str. 9, 30938 Burgwedel
Rechtsangelegenheiten aus dem Rechtsgebiet Strafrecht beantwortet Rechtsanwalt Bernd Eickelberg (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Gegend von Burgwedel.

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Wer hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger? Anders als bei der aus dem Zivilprozessrecht bekannten Prozesskostenhilfe ist Voraussetzung für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht. dass ein Beschuldigter nicht das nötige Geld hat, um einen Verteidiger zu bezahlen. Allein entscheidend ist, ob eine sog. notwendige Verteidigung vorliegt. Nur dann, aber dann auch immer, ist die Mitwirkung eines Verteidigers für das Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn kein Wahlverteidiger beauftragt wird. Die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung und damit der Pflichtverteidigung sind insbesondere: - wenn Untersuchungshaft angeordnet werden soll, - wenn die Hauptverhandlung im 1. Rechtszug vor dem...
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