Anwalt Strafrecht Deggendorf – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Deggendorf (© Konrad Steininger - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es soll Staatsbürger davon abhalten, etwas zu tun, das nicht erlaubt ist. Geregelt findet sich das Strafrecht im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im Strafgesetzbuch sind strafbare Handlungen definiert. Das StGB legt also Straftatbestände fest und nennt Strafbemessungen. Mit zu den häufigsten Straftaten gehören Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Diebstahl, Totschlag, Brandstiftungsdelikte, Erpressung, Stalking, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Fahrerflucht, Hehlerei, Untreue, Nötigung, Unterschlagung, Bestechlichkeit, fahrlässige Tötung, Vergewaltigung, Gewalttaten jeglicher Art, Mord oder auch Raub. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie z.B. unterlassene Hilfeleistung.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis darüber erlangt, dass eine strafbare Tat begangen wurde, wird ein ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Deggendorf


Strafrecht Verminderte Schuldfähigkeit heißt auch fehlende Unrechtseinsicht
Karlsruhe (jur). Eine psychisch kranke Frau muss für die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt ihrer begangenen Straftat auch wirklich schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gewesen sein. Allein die Feststellung, dass die Einsichtsfähigkeit der Frau bei Tatbegehung erheblich gemindert gewesen sei, reiche nicht für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 19. April 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 79/23). Für eine verminderte Schuldfähigkeit müsse auch festgestellt werden, dass die Beschuldigte bei Ausführung ihrer Tat das begangene Unrecht krankheitsbedingt nicht erkennen konnte, betonten die Karlsruher Richter.  Konkret ging es um die zwangsweise Unterbringung einer seit mehreren ... weiter lesen
Strafrecht Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020 ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Deggendorf

... Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies auch, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Dieses Wissen kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erhalten, die bei der Polizei, bei den Behörden oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. Die Ermittlungshandlungen werden in der Regel von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden sind z.B. eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von etwaigen Beweisen. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist nicht unüblich. Der Tatverdächtige wird vernommen, Zeugen werden angehört. Zeugen sind im Übrigen dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Tatverdächtigen kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft angeordnet werden. Es kann ferner dazu kommen, dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird. Das ist natürlich u.a. davon abhängig, wie schwer das vorgeworfene Verbrechen ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. U-Haft ist vor allem dann üblich, wenn Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht. Konnte sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf äußern und sind alle Beweismittel sichergestellt, dann liegt es am Staatsanwalt zu beschließen, wie das Ermittlungsverfahren zum Ende kommt. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Hauptverhandlung statt. Der Täter erhält eine Geldstrafe beziehungsweise eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Kommt der Staatsanwalt zu der Entscheidung, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Tatverdächtige schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Dies kann eine langjährige Freiheitsstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, ist vorrangig dann wahrscheinlich, wenn der Beklagte keine Vorstrafen hat und die Straftat nicht als schwerwiegend einzustufen ist wie z.B. ein Mord. Natürlich ist auch ein kompletter Freispruch möglich.

Mit einem versierten Fachanwalt zum Strafrecht sind Sie bei strafrechtlichen Schwierigkeiten perfekt gewappnet

Es gibt keinen Zweifel, eine Straftat zu begehen kann schlimme Konsequenzen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich allerspätestens nachdem man eine Anklage erhalten hat an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Am besten ist es dabei einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen strafbare Taten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Deggendorf sind etliche Rechtsanwälte vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt im Strafrecht aus Deggendorf an der Seite hat man die allerbesten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Bewährungsstrafe oder sogar einen Freispruch zu erhalten. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt im Strafrecht aus Deggendorf auszusuchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Anwalt für Strafrecht in Deggendorf unterliegen der Schweigepflicht.

Das erwartet Sie bei einem Rechtsanwalt im Strafrecht

Der Anwalt im Strafrecht wird als erstes seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens in Kenntnis setzen. Überdies wird der Anwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Schafft es der Anwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er selbstverständlich bei einer anstehenden Gerichtsverhandlung seinen Klienten bestmöglich verteidigen. Um seinen Klienten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird während der Verhandlung deutlich, dass nur noch ein umfassendes Geständnis zu einer milden Strafe führt, wird er seinen Mandanten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine immense Hilfe, der eine Straftat begangen hat. Er ist auch der ideale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen versierten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.

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