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Anwalt Strafrecht Frankenthal – Fachanwälte finden!

Als Strafrecht bezeichnet man im dt. Recht den Rechtsbereich, der bestimmte Handlungen unter staatliche Strafe stellt. Normiert findet sich das Strafrecht im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im StGB ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafhöhen. Straftaten, die mit am häufigsten begangen werden sind beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Brandstiftungsdelikte, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Misshandlung, Stalking, Fahrerflucht, Gewalttaten jeglicher Art, Nötigung, fahrlässige Tötung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Auch Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Wurde eine Straftat begangen, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen, die den Verdacht belegen, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. In der Regel werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, vorgenommen. Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden sind z.B. eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von etwaigen Beweismitteln. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet ebenfalls eine Vernehmung des vermeintlichen Täters statt. Zeugen werden angehört, sie erhalten meist einen Anhörungsbogen oder werden vorgeladen. Für Zeugen besteht im Übrigen die Pflicht, auszusagen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgetreue Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, kann es dazu kommen, dass der Beschuldigte in U-Haft genommen wird. Ein Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird Untersuchungshaft oftmals angeordnet. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat der Tatverdächtige Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren zum Abschluss kommen soll. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. In diesem Fall kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Der Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe bzw. muss in vielen Fällen lediglich eine Geldstrafe zahlen. Ist die Straftat nicht mit einem Strafbefehl erledigt, findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. In der Gerichtsverhandlung wird über Unschuld oder Schuld des Angeklagten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Dies kann eine langjährige Freiheitsstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Eine Bewährungsstrafe ist hauptsächlich in dem Fall wahrscheinlich, wenn der Beklagte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwere Straftat gehandelt hat. Selbstverständlich kann der Beklagte auch vollständig freigesprochen werden.

Ein Fachanwalt zum Strafrecht: er hilft bei strafrechtlichen Problemen weiter

Es gibt keinen Zweifel, eine Straftat zu begehen kann schlimme Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich sofort an einen Strafrechtsanwalt wenden. Am besten ist es dabei einen Fachanwalt für Strafrecht zu mandatieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat umfassendes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über fundiertes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Frankenthal sind einige Anwälte und auch Fachanwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mandatiert man einen Rechtsanwalt aus Frankenthal im Strafrecht, dann stehen die Chancen gut, dass man mit einer geringen Strafe davonkommt. Auch wenn man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten kann, wird man in Deutschland nicht im Stich gelassen. In diesen Fällen wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Allerdings ist es sicherlich ein klarer Vorteil, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht in Frankenthal zu suchen. In jedem Fall darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankenthal als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt zum Strafrecht an der Seite schafft man die ideale Basis für eine milde Strafe oder sogar einen Freispruch

Der Anwalt für Strafrecht wird zunächst seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens in Kenntnis setzen. Überdies wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Nachdem er sich über die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Informationen informiert hat, wird er diese in einem Gespräch mit seinem Mandanten besprechen. Daraufhin wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Schafft es der Anwalt für Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er selbstverständlich bei einer bevorstehenden Verhandlung vor Gericht seinen Mandanten bestmöglich verteidigen. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Sollte es während der Gerichtsverhandlung deutlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe kommen kann, wenn der Beklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur der ideale Partner an der Seite, wenn man als Tatverdächtiger angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.

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Elmar Buschbacher Brauer & Kollegen
Adresse Icon Bahnhofstraße 22, 67227 Frankenthal
Telefon06233 87000 Fax06233 870020

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