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Jetzt Profil anlegenWer das erste Mal damit konfrontiert wird, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein, der neigt dazu, unüberlegt zu handeln. Es ist vernünftig, sich darüber zu informieren, wie man sich am besten verhält. Dieser Artikel informiert über zwei Grundregeln, die jeder Beschuldigte beachten sollte. 1. Schweigen Sie! Das Recht zu schweigen ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Niemand muss sich selbst belasten. Aus dem Umstand, dass Sie schweigen, können keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sollten Sie also zu einer Vernehmung vorgeladen werden, so sollten Sie nicht hingehen. Sie sind nicht verpflichtet, einer solchen Vorladung zu folgen. Der Drang, sich zu rechtfertigen und alles erklären zu wollen, ist oft sehr hoch....
weiter lesenWas ist ein Ermittlungsverfahren und wie läuft es ab? Das Ermittlungsverfahren bezeichnet die erste Phase eines Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Hinweise darauf erhalten, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Ziel ist es, diesen Verdacht zu überprüfen und ausreichende Beweise zu sammeln. Dabei werden beispielsweise Zeugen befragt, Dokumente gesichtet oder Durchsuchungen durchgeführt. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. In der Regel erfahren Sie erst dann vom Verfahren, wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch eine polizeiliche Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder eine Hausdurchsuchung....
weiter lesenDer Vorwurf der Kinderpornografie ist ein schwerwiegendes Thema, das nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche und ethische Dimensionen umfasst. In den folgenden Abschnitten wird die aktuelle Rechtslage beleuchtet, die straffrechtlichen Folgen für Betroffene sowie die damit verbundenen Rechte. ___________ Sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Erstberatung mit einem Spezialisten für Sexualstrafrecht . – Rufen Sie uns an 0511-957 337 63 oder buchen Sie online einen Termin . Erhalten Sie noch heute einen Gesprächstermin – telefonisch, auf Wunsch auch sicher verschlüsselt oder vor Ort. Sie erreichen uns auch via Whatsapp . Mehr zum Thema Kinderpornografie....
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