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Jetzt Profil anlegenBei Jugendlichen und Heranwachsenden ist „Pflichtverteidigung" ein großes Thema. Oft sehen es die Eltern nicht ein, einen Anwalt zu bezahlen oder sind finanziell dazu nicht in der Lage. Der Jugendliche selbst wird regelmäßig nicht in der Lage sein, die Kosten alleine aufzubringen. Klar ist, dass dem Jugendlichen beim Vorwurf eines Verbrechens (Raub, räuberische Erpressung) ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. 1. Die Voraussetzungen Bei einem Jugendlichen richtet sich die Frage der Beiordnung eines notwendigen Verteidigers nach § 78 Jugendgerichtsgesetz. Diese Vorschrift ergänzt den § 140 Strafprozessordung, der die notwendige Verteidigung an sich regelt. Dem Jugendlichen muss danach ein Verteidiger beigeordnet werden, wenn wenn dem Erziehungsberechtigten des...
weiter lesenDie Straftatbestände „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ und „exhibitionistische Handlungen“ sind für den Beschuldigten sehr peinlich. Eine öffentliche Hauptverhandlung mit der Brandmarkung als Sexualstraftäter ist in aller Regel eine Katastrophe. In vielen Fällen lässt sich durch frühe Einschaltung eines Strafverteidigers eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Ich bin regelmäßig auf diesem Gebiet tätig und habe eine Vielzahl von Verfahren – teils auch gegen vorbestrafte Beschuldigte – zur Einstellung bringen können. Im Folgenden will ich Ihnen einige Fragen beantworten. 1) Wie soll ich mich im Falle einer Vorladung verhalten? Es ist verständlich, dass Sie sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen wollen...
weiter lesenDie Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2024 (AZ 5 StR 588/24) zur Neubewertung eines Tötungsdelikts wirft zentrale Fragen zur Unterscheidung zwischen einer Affekttat und einer geplanten Tat auf. Das LG Zwickau hatte Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat eingestuft, da dieser zuvor einen sexuellen Missbrauch zugegeben hatte. Der BGH bemängelte jedoch, dass das Gericht Hinweise auf eine mögliche Planung der Tat nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Selbstjustiz vs. Tat im Affekt: Hintergrund des Falls Im Jahr 1999 wurde der Angeklagte als 15-Jähriger von seinem Fußballtrainer sexuell missbraucht . Jahre später, nach einer intensiven Suche nach Informationen über seinen Peiniger, konfrontierte er diesen mit den Vorwürfen. Der ehemalige Trainer gestand den Missbrauch und...
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