Anwalt Strafrecht Gladbeck – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Gladbeck (© ErnstPieber - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das deutsche Strafrecht findet seine Regelungen im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im Strafgesetzbuch sind strafbare Handlungen definiert. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafbemessungen. Straftaten, die mit am häufigsten begangen werden sind beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Stalking, Misshandlung, Fahrerflucht, Gewalttaten jeglicher Art, Nötigung, fahrlässige Tötung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen.

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet

Wurde eine Straftat begangen, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon bekommt, dass eine Straftat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies auch, wenn ein beweisbarer ...

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Fachanwalt Thomas Wings mit Fachanwaltskanzlei in Gladbeck hilft Ratsuchenden jederzeit gern bei Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich Strafrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Gladbeck


Strafrecht Verminderte Schuldfähigkeit heißt auch fehlende Unrechtseinsicht
Karlsruhe (jur). Eine psychisch kranke Frau muss für die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt ihrer begangenen Straftat auch wirklich schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gewesen sein. Allein die Feststellung, dass die Einsichtsfähigkeit der Frau bei Tatbegehung erheblich gemindert gewesen sei, reiche nicht für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 19. April 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 79/23). Für eine verminderte Schuldfähigkeit müsse auch festgestellt werden, dass die Beschuldigte bei Ausführung ihrer Tat das begangene Unrecht krankheitsbedingt nicht erkennen konnte, betonten die Karlsruher Richter.  Konkret ging es um die zwangsweise Unterbringung einer seit mehreren ... weiter lesen
Strafrecht Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020 ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Gladbeck

... Verdacht vorliegt. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn beim Amtsgericht, bei der Polizei oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahmung von Beweisen. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet ferner eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen bekommen einen Anhörungsbogen oder evtl. eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet Aussagen zu machen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Sind Zeugen nicht mit dem Beschuldigten verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Verbrechen oder um ein Vergehen handelt, kann es dazu kommen, dass der Tatverdächtige in U-Haft genommen wird. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. U-Haft ist vor allem dann möglich, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Konnte sich der Beschuldigte zum Vorwurf äußern und sind sämtliche Beweise gesichert, dann liegt es am Staatsanwalt zu entscheiden, wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Täter muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Ist die strafbare Tat nicht mit einem Strafbefehl erledigt, findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. In der Hauptverhandlung wird über Unschuld oder Schuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenso ist eine Bewährungsstrafe oder eine langjährige Haftstrafe möglich. Eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn der Beklagte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwere Straftat gehandelt hat. Auch ein kompletter Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.

Mit einem fachkundigen Fachanwalt zum Strafrecht sind Sie bei strafrechtlichen Problemen bestens gewappnet

Wie man sieht, eine Straftat zu begehen, das kann weitreichende Folgen haben. Hat man eine strafbare Tat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich sofort an einen Rechtsanwalt zum Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt im Strafrecht zu mandatieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in allen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen enormen Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Gladbeck sind etliche Anwaltskanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem kompetenten Rechtsanwalt im Strafrecht in Gladbeck an der Seite hat man die besten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Bewährungsstrafe oder sogar einen Freispruch zu erhalten. Auch wenn man sich selbst keinen Anwalt leisten kann, wird man in der BRD nicht im Stich gelassen. In diesen Fällen wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Jedoch ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht aus Gladbeck auszusuchen. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Rechtsanwalt für Strafrecht aus Gladbeck zum Schweigen verpflichtet ist, beide also der Schweigepflicht unterliegen.

Eine milde Strafe oder ein Freispruch – mit einem kompetenten Fachanwalt zum Strafrecht an der Seite schaffen Sie die ideale Grundlage

Als erstes wird der Rechtsanwalt für Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung sowie seine Rechte erläutern. Überdies wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. Daraufhin wird eine Strategie für die Verteidigung entwickelt werden. Gelingt es dem Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Klienten vertreten und selbstverständlich verteidigen. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Wird im Verlauf der Verhandlung deutlich, dass nur ein volles Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Mandanten darauf hinweisen. Natürlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur der ideale Partner an der Seite, wenn man als Tatverdächtiger angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.

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