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Anwalt Strafrecht Gladbeck – Fachanwälte finden!

Altes Rathaus in Gladbeck
Anwalt Strafrecht Gladbeck (© ErnstPieber - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das deutsche Strafrecht findet seine Regelungen im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im Strafgesetzbuch sind strafbare Handlungen definiert. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafbemessungen. Straftaten, die mit am häufigsten begangen werden sind beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Stalking, Misshandlung, Fahrerflucht, Gewalttaten jeglicher Art, Nötigung, fahrlässige Tötung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet Wurde eine Straftat begangen, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon bekommt, dass eine Straftat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies auch, wenn ein ...

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1 Fachanwalt für Strafrecht in Gladbeck
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Gladbeck


OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar
06.03.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
OLG Hamm: Unbefugtes Tragen kirchlicher Amtskleidung strafbar

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 (Az. 4 ORs 159/25 ) die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen, der wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Amtskleidung verurteilt worden war. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen, dass das Tragen kirchenähnlicher Kleidung einer privaten Glaubensgemeinschaft strafbar sein kann. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und unterstreicht den Schutz öffentlicher Amtskleidung. Unbefugtes Tragen von Priesterkleidung Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als „geweihter Priester“ und war Begründer sowie Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn, die keine Verbindung zur römisch-katholischen Kirche oder anderen Kirchen des öffentlichen Rechts hatte. Dennoch trug er wiederholt Kleidung, die der...

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Sprungrevision bei Volksverhetzung – direkte Überprüfung durch das Obergericht
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)02.03.2026Sören GrigutschStrafrecht
Herr  Sören Grigutsch

Ein erstinstanzliches Urteil wegen § 130 StGB (Volksverhetzung) ist für viele Betroffene ein Schock. Gerade bei Äußerungsdelikten stehen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen im Raum, sondern auch: Einträge im Führungszeugnis berufliche Nachteile mediale Berichterstattung langfristige Reputationsschäden Doch nach einem Urteil des Amtsgerichts gibt es eine besondere Möglichkeit: die Sprungrevision . Was ist eine Sprungrevision? Normalerweise folgt auf ein amtsgerichtliches Urteil zunächst die Berufung zum Landgericht. Bei der Sprungrevision (§ 335 StPO) wird dieser Zwischenschritt übersprungen. Statt einer neuen Tatsacheninstanz geht das Verfahren direkt zum Oberlandesgericht oder – je nach...

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Schwarzarbeit im Bauunternehmen – strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer und Bauleiter
02.03.2026Sören GrigutschStrafrecht
Herr  Sören Grigutsch

Kaum eine Branche steht so im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wie das Baugewerbe. Wenn der Zoll unangekündigt auf der Baustelle erscheint, Personalien kontrolliert und Unterlagen anfordert, beginnt für viele Leiter von Bauunternehmen eine hochriskante Phase. Der Vorwurf der Schwarzarbeit ist kein bloßes Verwaltungsproblem – er kann schnell zu einem umfassenden Strafverfahren gegen Geschäftsführer, Inhaber oder verantwortliche Bauleiter führen. Warum gerade Bauunternehmen besonders gefährdet sind Im Baugewerbe greifen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen gleichzeitig: Anmeldung zur Sozialversicherung Mindestlohn- und Branchenmindestlohnregelungen korrekte Führung von Arbeitszeitnachweisen Meldepflichten nach dem...

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Über Fachanwälte für Strafrecht in Gladbeck

... beweisbarer Verdacht vorliegt. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn beim Amtsgericht, bei der Polizei oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahmung von Beweisen. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet ferner eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen bekommen einen Anhörungsbogen oder evtl. eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet Aussagen zu machen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Sind Zeugen nicht mit dem Beschuldigten verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Verbrechen oder um ein Vergehen handelt, kann es dazu kommen, dass der Tatverdächtige in U-Haft genommen wird. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. U-Haft ist vor allem dann möglich, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht. Konnte sich der Beschuldigte zum Vorwurf äußern und sind sämtliche Beweise gesichert, dann liegt es am Staatsanwalt zu entscheiden, wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Täter muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Ist die strafbare Tat nicht mit einem Strafbefehl erledigt, findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. In der Hauptverhandlung wird über Unschuld oder Schuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenso ist eine Bewährungsstrafe oder eine langjährige Haftstrafe möglich. Eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn der Beklagte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwere Straftat gehandelt hat. Auch ein kompletter Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.

Mit einem fachkundigen Fachanwalt zum Strafrecht sind Sie bei strafrechtlichen Problemen bestens gewappnet

Wie man sieht, eine Straftat zu begehen, das kann weitreichende Folgen haben. Hat man eine strafbare Tat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich sofort an einen Rechtsanwalt zum Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt im Strafrecht zu mandatieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in allen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen enormen Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Gladbeck sind etliche Anwaltskanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem kompetenten Rechtsanwalt im Strafrecht in Gladbeck an der Seite hat man die besten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Bewährungsstrafe oder sogar einen Freispruch zu erhalten. Auch wenn man sich selbst keinen Anwalt leisten kann, wird man in der BRD nicht im Stich gelassen. In diesen Fällen wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Jedoch ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht aus Gladbeck auszusuchen. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Rechtsanwalt für Strafrecht aus Gladbeck zum Schweigen verpflichtet ist, beide also der Schweigepflicht unterliegen.

Eine milde Strafe oder ein Freispruch – mit einem kompetenten Fachanwalt zum Strafrecht an der Seite schaffen Sie die ideale Grundlage

Als erstes wird der Rechtsanwalt für Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung sowie seine Rechte erläutern. Überdies wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. Daraufhin wird eine Strategie für die Verteidigung entwickelt werden. Gelingt es dem Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Klienten vertreten und selbstverständlich verteidigen. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Wird im Verlauf der Verhandlung deutlich, dass nur ein volles Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Mandanten darauf hinweisen. Natürlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur der ideale Partner an der Seite, wenn man als Tatverdächtiger angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.

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