Rechtsanwalt Bruno-Alexander Heyne mit Kanzleiniederlassung in Gommern betreut Fälle fachmännisch bei juristischen Fällen zum Fachbereich Strafrecht.
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Jetzt Profil anlegenDie sogenannte Unfallflucht – richtig heißt es „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – ist in in meiner Praxis häufiges Delikt. Die Polizei betreibt einen erheblichen Aufwand, um einen Täter zu ermitteln. Teilweise werden sogar Werkstätten angerufen und erfragt, ob ein zu dem Unfall passendes Fahrzeug dort im relevanten Zeitraum repariert wurde. Es ist sinnvoll, so früh als möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen. In einem frühen Ermittlungsstadium sind die Einflussmöglichkeiten des Rechtsanwaltes am größten. Oft lässt sich eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn eine geschickte Einlassung abgegeben wird. Hat der Beschuldigte sich erst einmal selbst geäußert, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. Bei der...
weiter lesenm Gegensatz zu dem Erwachsenenstrafrecht ist das Jugendstrafrecht von dem Erziehungsgedanken geprägt. Die Sanktionen im Jugendstrafrechtunterscheiden unterscheiden sich aus diesem Grund von den Strafen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) im Strafgesetzbuch. Es wird im Jugendstrafrecht zwischen Erziehungsmaßnahmen, Zuchtmitteln und Jugendstrafe unterschieden. Dabei sind die Erziehungsmaßnahmen die mildeste Sanktion und die Jugendstrafe ist die schwerste Sanktion. 1) Erziehungsmaßregeln Erziehungsmaßregeln sind die mildeste Sanktion. Das Ziel von Erziehungsmaßregeln ist es, Erziehungsmängel bei dem Jugendlichen zu beseitigen. Zudem sollen erneute Straftaten verhindert werden. Häufig werden hier Weisungen erteilt. Das bedeutet, dass dem Jugendlichen ein bestimmtes Verhalten...
weiter lesenBei sehr vielen Strafverfahren spielt das Mobiltelefon der beschuldigten Person eine wichtige Rolle. Gerade im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie oder auch bei dem Tatvorwurf der Nachstellung sowie vielen anderen Delikten ist das Handy ein wichtiges Beweismittel. Doch ist man als beschuldigte Person überhaupt verpflichtet, die PIN zum Entsperren des Geräts mitzuteilen? Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Sie müssen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft den Entspeercode für Ihr Mobiltelefon nicht mitteilen. Sie haben ein umfassendes Schweigerecht, welches natürlich auch den Entspeercode umfasst. Aus dem Gebrauch des Schweigerechts dürfen keine negativen Schlussfolgerungen gezogen werden. Vielfach...
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