Poststraße 33 , 19230 Hagenow
Rechtsanwalt Thomas Schmincke mit Rechtsanwaltskanzlei in Hagenow betreut Fälle engagiert bei aktuellen Rechtsproblemen im Fachbereich Strafrecht.

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Eine versteckte Kamera im Badezimmer. Ein Moment fehlgeleiteter Neugier. Was viele Beschuldigte als isolierten Einzelvorwurf betrachten, entpuppt sich in der strafrechtlichen Praxis oft als Beginn einer Ermittlungslawine – mit mehreren Tatvorwürfen, mehreren Geschädigten und im schlimmsten Fall dem Vorwurf kinder- oder jugendpornografischer Inhalte. § 201a StGB ist eine der am meisten unterschätzten Normen im deutschen Strafrecht. Wer glaubt, heimliche Aufnahmen seien eine Ordnungswidrigkeit oder allenfalls ein Bagatelldelikt, irrt gefährlich. Was § 201a StGB schützt – und was er verbietet § 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich des Menschen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bestimmte Situationen – insbesondere Nacktheit,...
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Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ändert alles — über Nacht. Was viele Betroffene nicht wissen: Die Chancen, ein Verfahren schon im Ermittlungsstadium zu beenden, stehen in vielen Fällen gut. Entscheidend ist, wer Ihre Verteidigung führt und wann er eingreift. Fachanwalt Daniel Brunkhorst verteidigt Mandanten in Verfahren wegen Falschbeschuldigung — von der ersten Vorladung bis zur Einstellung. Wie verbreitet sind Falschbeschuldigungen wirklich? Die öffentliche Wahrnehmung hinkt der Praxis weit hinterher. Fachanwalt Brunkhorst ist Gastdozent an der Polizeiakademie Niedersachsen im Bereich Sexualstrafrecht. Aus dem Inneren der Strafverfolgung: Eine Spezialistin für Sexualdelikte schätzte dort, dass bei sehr jungen Frauen die Mehrheit der Anzeigen Falschbeschuldigungen sein...
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Wer beim Drogenhandel eine Schusswaffe oder einen ähnlich gefährlichen Gegenstand „mit sich führt", riskiert eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren – selbst wenn die Waffe nie benutzt wurde und der Gegenstand im Alltag vollkommen harmlos wirkt. § 30a BtMG gehört zu den schärfsten Strafvorschriften im deutschen Sonderstrafrecht. Worum geht es? § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG qualifiziert das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wenn der Täter dabei eine Schusswaffe oder einen zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstand mit sich führt. Die Norm trägt der erhöhten Eskalationsgefahr Rechnung, die bei der Anbahnung und Abwicklung von Drogengeschäften durch den gleichzeitigen Zugang zu...
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