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Der Bundespräsident hat zwei Richter und eine Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium hat die drei neu ernannten Mitglieder dem zum 1. Juli 2026 neu gebildeten 7. Strafsenat mit Sitz in Leipzig zugewiesen. Die Mitteilung nennt außerdem, für welche Revisionen in Strafsachen dieser Senat zuständig ist. Das Wichtigste in Kürze Das Präsidium hat die drei neu ernannten Mitglieder dem zum 1. Juli 2026 neu gebildeten 7. Strafsenat mit Sitz in Leipzig zugewiesen. Der Senat ist für Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart zuständig. Der Bundespräsident hat zwei Richter und eine Richterin neu an den Bundesgerichtshof ernannt. Die neu ernannten Mitglieder waren zuvor als Vorsitzender Richter am...
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Der Fall betrifft einen ehemaligen Dokumentarfilmer und Extrembergsteiger , der in Deutschland wegen schwerer Sexualstraftaten zum Nachteil eines Kindes verurteilt wurde. Die Taten wurden nach den Feststellungen des Landgerichts in Brasilien begangen. Das deutsche Strafverfahren ist nun rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat nach seiner Mitteilung vom 22. Juni 2026 mit Beschluss vom 27. Mai 2026 die Revision des Angeklagten im Wesentlichen verworfen. Die vom Landgericht München I verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten bleibt bestehen. Das Wichtigste in Kürze Das Landgericht München I hatte den Angeklagten, einen ehemaligen Dokumentarfilmer und Extrembergsteiger , wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen und sexuellen Missbrauchs von...
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1) Das Bayerische Oberste Landesgericht (= BayObLG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 13.4.26 (Az.: 204 StObWs 156/26) mit der Frage befasst, ob die Durchsuchung einer als Mann geborenen Frau, deren amtlicher Personenstandseintrag auf "weiblich " lautet, in der Strafhaft mittels Abtastens durch einen männlichen Beamten zulässig ist. 2) Grundsätzlich sei dies zulässig . Allein aufgrund der Änderung des amtlichen Personenstandseintrags habe eine Strafgefangene keinen Anspruch auf Durchführung der Durchsuchung durch eine weibliche Beamtin. Es sei der jeweilige Einzelfall zu prüfen . Dabei habe die Justizvollzugsanstalt (= JVA) einen Beurteilungsspielraum . Der JVA stehe ein Ermessen zu, das gerichtlich nur beschränkt überprüfbar...
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