Das Strafrecht ist das extremste staatliche Steuerungsinstrument, denn damit wird am stärksten in die Privatsphäre von Staatsbürgern eingegriffen. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im StGB ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafbemessungen. Strafbare Taten, die mit am öftesten begangen werden sind unter anderem Vergewaltigung, Diebstahl, sexueller Missbrauch, Nötigung, Misshandlung, Körperverletzung, Fahrerflucht, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue, Brandstiftung, Raub, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Gewalttaten und Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu verzeichnen.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
Hat man eine Straftat verübt und es wurde ein Strafantrag gestellt bzw. eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Basis dar, auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht belegen, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erlangen, die bei den Behörden, der Polizei oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden sind zum Beispiel eine Durchsuchung von Wohnräumen etc. und die Beschlagnahmung von etwaigen Beweismitteln. Auch im Bereich des Üblichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet außerdem eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden befragt, sie erhalten meist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Zeugen sind übrigens dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Der Tatverdächtige kann in Untersuchungshaft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich u.a. davon ab, wie schwer die vorgeworfene Tat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird Untersuchungshaft meist angeordnet. Konnte sich der Tatverdächtige zum Vorwurf äußern und sind sämtliche Beweise sichergestellt, dann liegt es am Staatsanwalt zu beschließen, wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Eine Möglichkeit ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Hauptverhandlung statt. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Ist die strafbare Tat nicht mit einem Strafbefehl abgetan, findet eine Hauptverhandlung vor Gericht statt. In der Gerichtsverhandlung wird über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Dies kann eine langjährige Freiheitsstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, ist hauptsächlich dann wahrscheinlich, wenn der Beklagte keine Vorstrafen hat und die Straftat nicht als schwerwiegend einzustufen ist wie z.B. ein Mord. Auch ein vollständiger Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.
Probleme im Strafrecht? Ein Fachanwalt im Strafrecht hilft weiter!
Es besteht kein Zweifel, eine strafbare Tat zu begehen kann üble Konsequenzen haben. Hat man eine strafbare Tat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zum Strafrecht wenden. Dabei sollte man sich man allerbesten an einen Fachanwalt wenden, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Handlungen kommen kann, perfekt aus. Dank seines umfassenden Fachwissens in der Theorie und in der Praxis weiß er genau wie er seinen Mandanten am besten vereidigt. In Hüllhorst sind einige Anwälte und Anwältinnen vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mandatiert man einen Rechtsanwalt aus Hüllhorst zum Strafrecht, dann stehen die Chancen sehr gut, dass man mit einer milden Strafe davonkommt. Auch wenn man sich selbst keinen Anwalt leisten kann, wird man in Deutschland nicht im Stich gelassen. In diesem Fall wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Doch sicherlich ist man deutlich im Vorteil, wenn man sich selbst einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Hüllhorst suchen kann. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Rechtsanwalt zum Strafrecht aus Hüllhorst zum Schweigen verpflichtet ist, beide somit der Schweigepflicht unterliegen.
Was Sie bei einem Rechtsanwalt für Strafrecht genau erwartet
Als erstes wird der Rechtsanwalt für Strafrecht seinem Klienten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung sowie seine Rechte erläutern. Außerdem wird der Anwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Ferner wird er mit seinem Klienten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Informationen besprechen. Daraufhin wird eine Strategie für die Verteidigung entwickelt werden. Schafft es der Rechtsanwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er natürlich bei einer anstehenden Gerichtsverhandlung seinen Mandanten so gut als möglich verteidigen. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird während der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur noch ein umfassendes Geständnis zu einer geringen Strafe führt, wird er seinen Mandanten hierauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Ein Anwalt zum Strafrecht ist im Übrigen nicht nur für Angeklagte ein klarer Vorteil, er ist auch ein fachkundiger Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen versierten Rechtsbeistand brauchen.
Hauptstraße 18, 32609 Hüllhorst
Zum Schwerpunkt Strafrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Peter Kresken (Fachanwalt für Strafrecht) mit Fachanwaltssitz in Hüllhorst.

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