Das dt. Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von elementarer Bedeutung. Es dient dem Rechtsgüterschutz. Das Strafrecht ist in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im Strafgesetzbuch ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Tat um eine strafbare Handlung handelt. Im Strafgesetzbuch sind also Straftatbestände dargelegt sowie Strafhöhen benannt. Strafbare Taten, die mit am häufigsten begangen werden sind u.a. Diebstahl, Vergewaltigung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Unterschlagung, Untreue, Brandstiftung, Raub, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Gewalttaten und Mord. Ebenso oft sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen. Was sind die rechtlichen Folgen einer Straftat? Hat man eine Straftat begangen und es wurde ein Strafantrag gestellt beziehungsweise eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Basis dar, auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon bekommt, dass eine ...
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Jetzt Profil anlegenEin Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht. Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es stand...
weiter lesenDas neue Cannabisgesetz (KCanG) birgt rechtliche Fallstricke. So normiert § 34 Abs. 3 KCanG „ besonders schwere Fälle “. Nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter eine Straftat nach § 34 Abs. 1 KCanG begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die nicht geringe Menge im Sinne des KCanG Der Gesetzgeber hat es leider bislang unterlassen, die „nicht geringe Menge“ gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Der Grenzwert für die nicht geringe Menge...
weiter lesenOft wird insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Was bedeutet das und wie kann man sich als Betroffener dagegen wehren? Unterscheidung zwischen 81b Abs.1 Alt.1 und Alt.2 StPO Nach § 81b Abs.1 StPO dürfen erkennungsdienstliche Maßnahmen des Beschuldigten vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens (Alt.1) oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes (Alt.2) notwendig ist. Die erste Alternative stellt eine strafprozessuale, repressive Maßnahme (zur Strafverfolgung) dar, die zweite Alternative eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auswirkungen hat diese Unterscheidung auf die Anforderungen und den Rechtsweg. Beide Alternativen haben...
weiter lesenEs ist offensichtlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann das schlimme Folgen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man deshalb nicht zögern und sich allerspätestens nachdem man eine Anklage erhalten hat an einen Anwalt im Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Kernkompetenz im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Handlungen kommen kann, bestens aus. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Krefeld sind einige Rechtsanwälte vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene strafrechtliche Angelegenheit einem Anwalt zum Strafrecht in Krefeld zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so geringe Strafe als möglich zu bekommen oder gar vollständig freigesprochen zu werden. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Jedoch ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt im Strafrecht aus Krefeld auszusuchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Rechtsanwalt im Strafrecht in Krefeld unterliegen der Schweigepflicht.
Als erstes wird der Rechtsanwalt zum Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung sowie seine Rechte erläutern. Er wird außerdem Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Gelingt es dem Rechtsanwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er in der folgenden Hauptverhandlung seinen Klienten vertreten und natürlich verteidigen. Er wird hierbei entlastende Beweise präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Wird während der Verhandlung klar, dass nur noch ein umfassendes Geständnis zu einer geringen Strafe führt, wird er seinen Klienten hierauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine strafbare Tat verübt hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Opfern und von Zeugen, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.