Juristische Probleme aus dem Themenbereich Strafrecht werden bearbeitet von Rechtsanwältin Alexandra Klar-Lützel (Fachanwältin für Strafrecht) vor Ort in Lehrte.
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Jetzt Profil anlegenDie Rolle eines Opfers beschränkt sich in der Regel in einem Strafprozess auf die Aussage als Zeuge. Damit wird den Gefühlen eines Opfers oft nicht Rechnung getragen und häufig führt die Teilnahme an der Hauptverhandlung dann zu einer erneuten Traumatisierung. Die Nebenklage bietet nun die Möglichkeit, sich der von Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage anzuschließen und so eine aktivere Rolle im Prozess wahrzunehmen. Das Opfer hat die Chance, seine Interessen durch die Wahrnehmung von verschiedenen Rechten wahrzunehmen. Zur Nebenklage berechtigt sind Opfer bestimmter Straftaten wie z.B. Körperverletzung, versuchten Tötungsdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Frage, welche Taten zur Nebenklage berechtigten ist in § 395 Absatz 1 der Strafprozessordnung...
weiter lesen1 ) Beginn der Vernehmung Einem Beschuldigten ist bei Beginn seiner Vernehmung mitzuteilen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Zugleich ist er darüber zu belehren, dass es ihm freisteht, auszusagen oder nichts zu sagen und dass er sich jederzeit mit einem Anwalt beraten kann, auch bereits vor der 1. Vernehmung. So bestimmt es § 136 Strafprozessordnung (= StPO). 2) Aussageverweigerungsrecht = Schweigerecht Die Formulierung, einem Beschuldigten steht es frei, zur Sache auszusagen, bedeutet, dass er das Recht hat, keine Aussage zu machen . Er hat ein sog. Aussageverweigerungsrecht . Er darf schweigen . Lediglich seine Personalien - wie sie im Personalausweis vermerkt sind - hat er anzugeben. So wird gewährleistet, dass niemand sich selbst zum...
weiter lesen1) Wie kommt es zu Ermittlungen gegen mich? Zu einem Anfangsverdacht kommt es meist dadurch, dass die Polizei Internetseiten, auf denen Kinderpornographie getauscht oder angeboten wird, überwacht. Dabei wird die IP-Adresse der Besucher dieser Seite gespeichert und anhand dieser werden dann die Beschuldigten ermittelt. In der Regel erfolgt dann eine Hausdurchsuchung, bei welcher Ihre Computer, externen Festplatten etc. beschlagnahmt werden. 2) Was passiert dann? Die beschlagnahmten Datenträger werden ausgewertet.Gehen Sie davon aus, dass die Polizei (oder von der Staatsanwaltschaft beauftrage Sachverständigenbüros) in der Lage sind, gelöschte Dateien wiederherzustellen und dass auch etwaige Verschlüsselungen etc. oft überwunden werden können. 3)...
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