Das Strafrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es soll Bürger davon abhalten, etwas zu machen, das verboten ist. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im StGB ist klar dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafbemessungen. Straftaten, die mit am häufigsten verübt werden sind u.a. Diebstahl, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung, Misshandlung, Körperverletzung, Fahrerflucht, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue, Brandstiftung, Raub, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Gewalttaten und Mord. Außerdem sehr oft zu verzeichnen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die rechtlichen Folgen einer strafbaren Tat Hat man eine Straftat begangen und es wurde ein Strafantrag gestellt beziehungsweise eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Grundlage dar, auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Tatsachen, die den ...
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Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ändert alles — über Nacht. Was viele Betroffene nicht wissen: Die Chancen, ein Verfahren schon im Ermittlungsstadium zu beenden, stehen in vielen Fällen gut. Entscheidend ist, wer Ihre Verteidigung führt und wann er eingreift. Fachanwalt Daniel Brunkhorst verteidigt Mandanten in Verfahren wegen Falschbeschuldigung — von der ersten Vorladung bis zur Einstellung. Wie verbreitet sind Falschbeschuldigungen wirklich? Die öffentliche Wahrnehmung hinkt der Praxis weit hinterher. Fachanwalt Brunkhorst ist Gastdozent an der Polizeiakademie Niedersachsen im Bereich Sexualstrafrecht. Aus dem Inneren der Strafverfolgung: Eine Spezialistin für Sexualdelikte schätzte dort, dass bei sehr jungen Frauen die Mehrheit der Anzeigen Falschbeschuldigungen sein...
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Wer beim Drogenhandel eine Schusswaffe oder einen ähnlich gefährlichen Gegenstand „mit sich führt", riskiert eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren – selbst wenn die Waffe nie benutzt wurde und der Gegenstand im Alltag vollkommen harmlos wirkt. § 30a BtMG gehört zu den schärfsten Strafvorschriften im deutschen Sonderstrafrecht. Worum geht es? § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG qualifiziert das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, wenn der Täter dabei eine Schusswaffe oder einen zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstand mit sich führt. Die Norm trägt der erhöhten Eskalationsgefahr Rechnung, die bei der Anbahnung und Abwicklung von Drogengeschäften durch den gleichzeitigen Zugang zu...
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In keinem anderen Bereich des Strafrechts ist die Beweissituation so zugespitzt wie im Sexualstrafrecht bei Aussage gegen Aussage. Kein Tatmittel, keine Videoaufnahme, keine unbeteiligten Zeugen – und dennoch drohen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Was zählt, ist allein die Frage: Wessen Darstellung hält einer genauen Prüfung stand? Als Fachanwalt für Strafrecht sieht Rechtsanwalt Brunkhorst diese Konstellation regelmäßig. Dieser Beitrag erklärt, wie eine spezialisierte Verteidigung in solchen Verfahren konkret vorgeht – und warum der Zeitpunkt des ersten Anrufs oft über den Ausgang entscheidet. Was das Gericht prüft – und was es dabei oft übersieht Die Aufgabe des Gerichts ist klar: Es muss feststellen, ob die belastende Aussage so...
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Es ist offensichtlich, verübt man eine strafbare Tat, dann kann dies schlimme Konsequenzen haben. Hat man Schwierigkeiten mit dem Strafrecht, sollte man deshalb nicht zögern und sich allerspätestens nachdem man eine Anklage zugestellt bekommen hat an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Ludwigsburg sind einige Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mandatiert man einen Rechtsanwalt in Ludwigsburg für Strafrecht, dann stehen die Chancen gut, dass man mit einer milden Strafe davonkommt. Kann man sich selbst keinen Anwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt im Strafrecht in Ludwigsburg auszuwählen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt zum Strafrecht in Ludwigsburg als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.
Der Anwalt im Strafrecht wird zunächst seinen Klienten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens in Kenntnis setzen. Außerdem wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. In der Folge wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Kann der Rechtsanwalt für Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Mandanten bei der Verhandlung vor Gericht vertreten und verteidigen. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Wird im Verlauf der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur ein volles Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Mandanten darauf aufmerksam machen. Natürlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine Straftat begangen hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Opfern und von Zeugen, die einen versierten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.