Anwalt Strafrecht Lübeck – Fachanwälte finden!

Das Holstentor in der Hansestadt Lübeck
Anwalt Strafrecht Lübeck (© pure-life-pictures - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das deutsche Strafrecht findet seine Regelungen im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im StGB ist eindeutig dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Im Strafgesetzbuch sind also Straftatbestände definiert sowie Strafbemessungen benannt. Straftaten, die mit am häufigsten begangen werden sind z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Brandstiftungsdelikte, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Stalking, Misshandlung, Gewalttaten, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung, Nötigung, Hehlerei, Untreue, Unterschlagung, Raub und auch Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu verzeichnen.

Was geschieht, wenn eine strafbare Tat zur Anzeige gebracht wird?

Hat man eine strafbare Tat begangen und es wurde ein Strafantrag gestellt bzw. eine Strafanzeige erstattet, ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Lübeck


Strafrecht Cannabisgesetz (CanG): Löschung von Eintragungen aus dem Bundeszentralregister und Straferlass
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Seit Ostermontag dürfen Erwachsene unter bestimmten Bedingungen Cannabispflanzen anbauen, Cannabis besitzen und konsumieren. Ziel des Gesetzes ist es den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Konsumierende besser zu schützen und die Ermittlungsbehörden zu entlasten Aber was ist nun konkret erlaubt und was nicht? Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April gestattet bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Zudem ist es Erwachsenen von nun an erlaubt bis zu 50 Gramm zuhause und bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum Cannabis zu besitzen. Ab voraussichtlich 1. Juli 2024 dürfen die Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) mit ... weiter lesen
Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Lübeck

Fachanwalt Strafrecht Lübeck
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... dann stellt die Strafprozessordnung die Basis dar, auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis darüber erlangt, dass eine Straftat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das auch, wenn ein beweisbarer Verdacht besteht. Dieses Wissen kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erhalten, die bei der Polizei, bei den Behörden oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahmung von Beweismitteln kommen, auch eine Hausdurchsuchung ist üblich. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist möglich. Es findet ferner eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen erhalten einen Anhörungsbogen oder eventuell eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht können Zeugen nur dann Gebrauch machen, wenn sie mit dem Beschuldigten verwandtschaftlich verbunden sind. Sie müssen sich in diesem Fall nicht äußern. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Beschuldigten kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft drohen. Der Beschuldigte kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt natürlich unter anderem davon ab, wie schwerwiegend die vorgeworfene Tat ist. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr sind 2 Gründe, die oftmals der Anlass sind, weshalb ein Tatverdächtiger in U-Haft genommen wird. Konnte sich der Tatverdächtige zum Tatvorwurf äußern und sind sämtliche Beweise gesichert, dann liegt es am Staatsanwalt zu entscheiden, wie das Ermittlungsverfahren zum Ende kommt. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung. Der Täter muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Kommt der Staatsanwalt zu der Entscheidung, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung geklärt, ob der Tatverdächtige schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Dies kann eine lange Haftstrafe sein ebenso wie eine Bewährungsstrafe oder auch eine Geldstrafe. Primär dann, wenn der Beklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen existieren, ist eine Haftstrafe auf Bewährung, natürlich abhängig von der Schwere der Tat, im Bereich des Wahrscheinlichen. Auch ein kompletter Freispruch ist selbstverständlich im Bereich des Möglichen.

Ist ein Fachanwalt für Strafrecht unverzichtbar bei strafrechtlichen Problemen?

Es ist deutlich, begeht man eine Straftat, dann kann dies drastische Konsequenzen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich umgehend an einen Strafrechtsanwalt wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafprozessrecht, Medizinstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in allen Bereichen, in denen strafbare Taten begangen werden können. Dank seines umfassenden Fachwissens in der Theorie und in der Praxis weiß er ganz genau wie er seinen Mandanten am allerbesten vereidigt. In Lübeck sind einige Anwälte und Anwältinnen vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mandatiert man einen Anwalt in Lübeck für Strafrecht, dann stehen die Chancen sehr gut, dass man mit einer milden Strafe davonkommt. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Jedoch ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt zum Strafrecht in Lübeck auszusuchen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Anwalt im Strafrecht in Lübeck als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Wie bearbeitet ein Anwalt im Strafrecht seine Fälle?

Zunächst wird der Anwalt im Strafrecht seinen Mandanten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Außerdem wird der Anwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Informationen besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Mandantenverteidigung. Kann der Anwalt für Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Gerichtsverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Mandanten bei der Verhandlung vor Gericht verteidigen und vertreten. Um seinen Mandanten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird im Laufe der Gerichtsverhandlung offensichtlich, dass nur ein volles Geständnis zu einer geringen Strafe führen kann, wird er seinen Klienten darauf hinweisen. Natürlich ist ein Anwalt für Strafrecht nicht nur der ideale Partner an der Seite, wenn man als Täter beschuldigt ist, sondern er übernimmt auch die Opfervertretung und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.

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