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Zum Schwerpunkt Strafrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Max-Josef Hösl (Fachanwalt für Strafrecht) mit Fachanwaltssitz in Miesbach.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Miesbach
Strafrecht
Angeklagter muss keine Geldstrafe wegen Ungebühr vor Gericht zahlen
Karlsruhe (jur). Bei Gericht müssen die Anwesenden nicht jedes Mal aufstehen, wenn die Richter in den Saal kommen. Dazu sind sie nur zu Beginn der Sitzung, bei Vereidigungen sowie bei der Verkündung der Urteilsformel verpflichtet, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Samstag, 10. Januar 2015, veröffentlichten Beschluss betont (Az.: 2 Ws 448/14). Es hob ein verhängtes Ordnungsgeld über 200 Euro auf.
Damit hatte ein Mann Erfolg, der am 15. Oktober 2014 beim Amtsgericht in Breisach am Rhein auf der Anklagebank saß. Schon zu Beginn der Verhandlung hatte er sich „unter Berufung auf die deutsche Verfassung“ nicht erhoben. Die Richterin ermahnte ihn daher und drohte ein Ordnungsgeld von 200 Euro an.
Als die Richterin nach einer Verhandlungspause zurück in den Saal ... weiter lesen
Strafrecht
EGMR: Folterer in Saudi-Arabien sind durch Immunität geschützt
Straßburg (jur). Werden Bürger während einer Haft im Ausland gefoltert, können sie den jeweiligen Staat oder die für die Folter verantwortlichen offiziellen Personen nicht in ihrem Heimatland auf Schmerzensgeld verklagen. Denn andere Staaten, sowie ihre offiziellen Vertreter genießen nach dem Völkerrecht Immunität, urteilte am Dienstag, 14. Januar 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 34356/06 und 40528/06).
Damit scheiterten vier britische Staatsangehörige vor Gericht. Diese waren in den Jahren 2000 und 2001 in Saudi Arabien in einem Gefängnis in Riad inhaftiert gewesen. Die Männer gaben an, dass sie dort auch gefoltert wurden. Nach ihrer Rückkehr in Großbritannien bestätigten medizinische ... weiter lesen
Strafrecht
Beleidigung / Belästigung auf sexueller Grundlage
Beleidigung auf sexueller Grundlage
Es ist zu einem Massendelikt geworden: Immer öfter wird von der Polizei aufgrund angeblicher
sexueller Handlungen,
sexueller Anspielungen,
sexualisierter Sprüche,
sexueller Belästigungen,
sexueller Anmachen
dem Vorzeigen sexueller Bilder, Videos oder Posen
körperlicher Berührungen
etc.
wegen Beleidigung (auf sexueller Grundlage) ermittelt.
Nur meistens übersehen Polizei und Justiz, dass der Großteil solcher „unmoralischer“ Handlungen nicht strafbar ist!
Setzt man sich als Beschuldigter dann aber nicht fachlich gut beraten zur Wehr, kassiert man dennoch eine Strafe und womöglich sogar einen Eintrag ins Führungszeugnis. Völlig zu Unrecht! ... weiter lesen