Anwalt Strafrecht Gotha – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Gotha
Anwalt Strafrecht Gotha (© drsg98 - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es soll Staatsbürger davon abhalten, etwas zu machen, das nicht erlaubt ist. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt, wann Handlungen strafbar sind. Im StGB sind also Straftatbestände dargelegt sowie Strafbemessungen benannt. Strafbare Taten, die mit am häufigsten begangen werden sind unter anderem Diebstahl, Vergewaltigung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Körperverletzung, Fahrerflucht, Hehlerei, Untreue, Unterschlagung, Brandstiftung, Raub, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie z.B. unterlassene Hilfeleistung.

Einleitung des Ermittlungsverfahrens

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon bekommt, dass eine ...

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Zum juristischen Thema Strafrecht berät Sie engagiert Rechtsanwalt Elmar Tillmann (Fachanwalt für Strafrecht) mit Sitz in Gotha.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Gotha


Strafrecht Die Bedeutung einer frühzeitigen Rechtsberatung im Ermittlungsverfahren
Ein Strafverfahren teilt sich in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren. Der Beginn des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Gerade im Ermittlungsverfahren werden oftmals die Weichen für das weitere Strafverfahren gestellt. Auch wenn Sie als Betroffener eines Ermittlungsverfahrens vielleicht im ersten Moment nicht die Notwendigkeit einer Rechtsberatung sehen, so gilt für einen Strafverteidiger jedoch: Je früher Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, einschalten, desto besser. Welche Besonderheiten das Ermittlungsverfahren aufweist und warum frühzeitige die Einschaltung eines Rechtsanwalts wichtig ist, zeigt dieser Artikel. Der erste Teil eines Strafverfahrens: Das Ermittlungsverfahren Bei einem strafrechtlichen Tatverdacht haben die Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einzuleiten. ... weiter lesen
Strafrecht Vorwurf: Betrug?
Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen? Dies sollten Sie beachten!   Sie haben eine Strafanzeige oder eine polizeiliche Vorladung wegen Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erhalten?   Diese Tipps sollten Sie beachten: Versuchen Sie nicht vorschnell und ohne professionelle Hilfe die Angelegenheit wegen des Betrugsvorwurfs zu erledigen. Jede Angabe, jede Erklärung von Ihnen gegenüber den Ermittlungsbehörden kann (und wird oftmals) auch gegen Sie verwandt werden in einem Strafverfahren. In der Regel ist eine derart vorschnelle Erklärung gar nicht notwendig und auch nicht zweckdienlich. Nehmen Sie den Vorwurf bitte nicht auf die leichte Schulter. Der Tatbestand des Betrugs kann nach § 263 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, in besonders schweren ... weiter lesen
Strafrecht Keine Meinungsfreiheit für Beleidigung als „Schlampe“
München (jur). Die Bezeichnung einer Frau als „Schlampe“ ist regelmäßig eine strafbare Beleidigung, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Das Schimpfwort „stellt zweifelsfrei durch die darin zum Ausdruck gekommene Missachtung einen Angriff auf die persönliche Ehre der Verletzten dar“, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 6. November 2023 (Az.: 202 StRR 80/23).  Im Streitfall war der vielfach vorbestrafte Angeklagte bis Ende März 2022 mit der Mutter der Verletzten liiert. Als die Mutter nach der Trennung dem Ex für einen Antrag beim Arbeitsamt benötigte Unterlagen nicht zur Verfügung stellte, veröffentlichte dieser eine Fotocollage auf Facebook mit von der Tochter der Ex-Partnerin angefertigter Torten. Diese ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Gotha

Fachanwalt Strafrecht Gotha
Fachanwalt Strafrecht Gotha (© drsg98 - Fotolia.com)
... Straftat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das auch, wenn ein beweisbarer Verdacht vorliegt. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erhalten, die bei der Polizei, bei den Behörden oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. In der Regel werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden sind z.B. eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von etwaigen Beweismitteln. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Der Beschuldigte wird vernommen, Zeugen werden angehört. Für Zeugen besteht im Übrigen die Pflicht, auszusagen. Nur bei einer nahen Verwandtschaft zum Tatverdächtigen kann vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Sind Zeugen nicht mit dem Beschuldigten verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, kann es dazu kommen, dass der Tatverdächtige in U-Haft genommen wird. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird Untersuchungshaft meist angeordnet. Wenn sämtliche Beweise gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Vorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu beschließen, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es kommt zu einem Strafbefehl. In diesem Fall kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Der Täter muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Kommt der Staatsanwalt zu der Entscheidung, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. In der Gerichtsverhandlung wird über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenso ist eine Bewährungsstrafe oder eine lange Freiheitsstrafe möglich. Primär dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Bewährungsstrafe, selbstverständlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Selbstverständlich kann der Angeklagte auch komplett freigesprochen werden.

Der Rechtsanwalt für Strafrecht – unverzichtbar bei strafrechtlichen Problemen

Es gibt keinen Zweifel, eine Straftat zu verüben kann schlimme Konsequenzen haben. Hat man eine strafbare Tat begangen und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich umgehend an einen Anwalt zum Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt im Strafrecht zu mandatieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Taten bzw. Kriminalität kommen kann, bestens aus. Er weiß genau, wie er seinen Klienten am besten verteidigt und hat ebenfalls Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Gotha sind einige Anwälte und auch Anwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Anwalt im Strafrecht aus Gotha zu übergeben, hat man die beste Voraussetzung, eine so geringe Strafe als möglich zu bekommen oder sogar vollständig freigesprochen zu werden. Auch wenn man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten kann, wird man in Deutschland nicht im Stich gelassen. In diesem Fall wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Allerdings ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus Gotha auszusuchen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Anwalt im Strafrecht in Gotha als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Der Fachanwalt zum Strafrecht wird eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln

Als erstes wird der Rechtsanwalt im Strafrecht seinen Klienten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Außerdem wird der Rechtsanwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Nachdem er sich über die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Informationen informiert hat, wird er diese in einem Gespräch mit seinem Mandanten besprechen. In der Folge wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Gelingt es dem Anwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Klienten vertreten und selbstverständlich verteidigen. Um seinen Klienten im Prozess zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente präsentieren und Zeugen aussagen lassen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung deutlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten hierauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine immense Hilfe, der eine Straftat verübt hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.

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