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Anwälte in München

Anwalt Strafrecht München – Fachanwälte finden!

Anwälte in München
Anwalt Strafrecht München (© R.Babakin / Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es soll Staatsbürger davon abhalten, etwas zu machen, das nicht erlaubt ist. Das Strafrecht ist in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im StGB ist eindeutig definiert, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Es legt die Straftatbestände und die jeweiligen Stafbemessungen fest. Mit zu den häufigsten strafbaren Taten gehören Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Totschlag, Brandstiftungsdelikte, Erpressung, sexueller Missbrauch, Stalking, Fahrerflucht, Misshandlung, Untreue, Hehlerei, Nötigung, Unterschlagung, fahrlässige Tötung, Bestechlichkeit, Gewalttaten, Vergewaltigung, Mord oder auch Raub. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen. Wie ist der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens? Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein begründeter ...

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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Alexander Betz Verteidigung-Strafrecht GmbH
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Telefon089-89084489 Fax089-89084488

Aktuelle Rechtsfragen aus dem Schwerpunkt Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Alexander Betz (Fachanwalt für Strafrecht) vor Ort in München.

Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht
Tom Heindl Heindl & Lang Rechtsanwälte
Adresse Icon Promenadeplatz 11, 80333 München
Telefon089-54 88 46 51 Fax089-21 66 89 10

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht München


Rechtsfolgen eines Brandes in der Haftzelle: Ein Blick auf § 306a StGB
11.12.2025Steffen DietrichStrafrecht
Herr  Steffen Dietrich

Brandstiftung ist nicht nur eine Straftat gegen Sachen – sie kann schnell Menschenleben gefährden und erhebliche Folgen für alle Beteiligten haben. Welche Konsequenzen drohen, wenn jemand sogar seine eigene Haftzelle in Brand setzt? Die Brandstiftung ist in § 306 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine der in § 306 Abs. 1 StGB genannten fremden Sachen in Brand gesetzt oder teilweise bzw. vollständig zerstört wird. Dazu zählen unter anderem Gebäude oder Hütten (Nr. 1) sowie Wälder, Heiden oder Moore (Nr. 5). Eine besonders schwere Form ist in § 306a StGB festgelegt: Die schwere Brandstiftung liegt unter anderem vor, wenn eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer üblichen...

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Schrankenlose sexuelle Selbstbestimmung – BGH zur Vergewaltigung von Prostituierten
11.12.2025Steffen DietrichStrafrecht
Herr  Steffen Dietrich

Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Sowohl Erwachsene, die dieser Tätigkeit nachgehen, als auch Personen, die entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bewegen sich im gesetzlichen Rahmen. Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 gilt Prostitution zudem nicht mehr als sittenwidrig, sodass unter anderem rechtlich wirksame Arbeitsverträge geschlossen werden können. Ausgenommen bleiben jedoch die Prostitution Minderjähriger, jede Form der Zwangsprostitution sowie Tätigkeiten in behördlich festgelegten Sperrbezirken. Mit dem Prostituiertenschutzgesetz von 2017 kamen weitere Pflichten hinzu: Prostituierte müssen ihre Tätigkeit anmelden und regelmäßig an gesundheitlichen Beratungen teilnehmen. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen...

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Ein Blick genügt nicht: Der BGH zur Grenze der Wohnungsdurchsuchung
11.12.2025Steffen DietrichStrafrecht
Herr  Steffen Dietrich

Eine Wohnungsdurchsuchung stellt für Betroffene einen erheblichen Eingriff dar und wirft häufig bereits im Vorfeld rechtliche Fragen auf. Häufig steht eine Wohnungsdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Drogendelikte, (kinder-)pornografische Straftaten oder Tötungsdelikte, doch auch bei vielen anderen Verdachtslagen kann eine solche Maßnahme angeordnet werden. Die Strafprozessordnung (StPO) regelt genau, unter welchen Voraussetzungen dies zulässig ist. Für die Durchsuchung bei Beschuldigten ist § 102 StPO maßgeblich, dieser bestimmt:   „Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie...

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Über Fachanwälte für Strafrecht in München

Fachanwalt Strafrecht München
Fachanwalt Strafrecht München (© R.Babakin / Fotolia.com)
... Verdacht besteht, der deutlich macht, dass eine Straftat verübt wurde, ist die Folge die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den allermeisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. Die Ermittlungshandlungen werden im Regelfall von den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahme von Beweisen kommen, auch eine Durchsuchung von Büroräumen, Wohnräumen etc. ist gängige Praxis. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist nicht unüblich. Der Tatverdächtige wird vernommen, Zeugen werden vorgeladen. Zeugen sind übrigens dazu verpflichtet, eine Aussage zu machen. Vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht können Zeugen nur dann Gebrauch machen, wenn sie mit dem Beschuldigten verwandt sind. Sie müssen sich dann nicht äußern. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Beschuldigten kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft drohen. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Verbrechen oder um ein Vergehen handelt, kann es dazu kommen, dass der Tatverdächtige in U-Haft genommen wird. Ein schriftlicher Haftbefehl wird erlassen. Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr sind zwei Gründe, die meist der Anlass sind, weshalb ein Tatverdächtiger in U-Haft genommen wird. Sind alle wichtigen Beweise gesichert worden und hat der Beschuldigte Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. In diesem Fall kommt es zu keiner Verhandlung vor Gericht. Der Beschuldigte erhält eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Ist die Straftat nicht mit einem Strafbefehl erledigt, findet eine Gerichtsverhandlung statt. In einer Gerichtsverhandlung befindet ein Richter über Unschuld beziehungsweise Schuld des Beschuldigten und fällt ein Urteil. Dies kann eine lange Haftstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Primär dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Bewährungsstrafe, selbstverständlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Freilich ist auch ein kompletter Freispruch möglich.

Ist ein Fachanwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner bei einer Strafanzeige?

Es ist deutlich, verübt man eine Straftat, dann kann das schlimme Konsequenzen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich spätestens nachdem man eine Anklage erhalten hat an einen Anwalt im Strafrecht wenden. Am besten ist es dabei einen Fachanwalt für Strafrecht zu mandatieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in allen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über fundiertes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In München sind einige Anwaltskanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mandatiert man einen Rechtsanwalt aus München für Strafrecht, dann stehen die Chancen gut, dass man mit einer milden Strafe davonkommt. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Strafverteidigung seines Mandanten. Doch zweifellos ist man deutlich im Vorteil, wenn man sich selbst einen Anwalt im Strafrecht aus München suchen kann. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Rechtsanwalt für Strafrecht aus München zum Schweigen verpflichtet ist, beide also der Schweigepflicht unterliegen.

Wie wird ein Fachanwalt im Strafrecht den Fall bearbeiten?

Der Rechtsanwalt zum Strafrecht wird als erstes seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Der Anwalt wird zudem eine Akteneinsicht beantragen. Ferner wird er mit seinem Klienten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Darauffolgend wird eine Strategie für die Verteidigung entwickelt werden. Schafft es der Anwalt für Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er selbstverständlich bei einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung seinen Klienten bestmöglich verteidigen. Um seinen Klienten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird während der Gerichtsverhandlung klar, dass nur noch ein volles Geständnis zu einer geringen Strafe führt, wird er seinen Mandanten darauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine strafbare Tat verübt hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Opfern und von Zeugen, die einen versierten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.

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