Anwalt Strafrecht Neu-Isenburg – Fachanwälte finden!

Straßenschild Neu-Isenburg
Anwalt Strafrecht Neu-Isenburg (© Thomas Reimer - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist das extremste Steuerungsinstrument des Staates, denn damit wird am härtesten in die Privatsphäre von Staatsbürgern eingegriffen. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im StGB, dem Strafgesetzbuch. Im StGB ist eindeutig dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Es legt die Straftatbestände und die jeweiligen Stafbemessungen fest. Straftaten, die mit am häufigsten verübt werden sind unter anderem Vergewaltigung, Diebstahl, Nötigung, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Körperverletzung, Fahrerflucht, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, Hausfriedensbruch, fahrlässige Tötung oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Auch Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.

Die rechtlichen Folgen einer strafbaren Tat

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis darüber bekommt, dass ...

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Fachanwalt Thorsten Peppel mit Anwaltskanzlei in Neu-Isenburg bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie in Gerichtsprozessen im Anwaltsschwerpunkt Strafrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Neu-Isenburg


Strafrecht Erkennungsdienstliche Behandlung bei Klimaaktivistin rechtmäßig
Trier (jur). Blockiert eine Klimaaktivistin wiederholt den Straßenverkehr und hindert sie zeitweise auch noch einen im Einsatz befindlichen Rettungswagen an der Weiterfahrt, darf die Polizei sie einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Gebe es hinreichende Anhaltspunkte für eine drohende Wiederholung ähnlicher Aktionen, ist das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 11. August 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 8 K 1253/23.TR).  Die 19-jährige Klägerin hatte in der Vergangenheit gemeinsam mit anderen Klimaaktivisten mehrfach mit Straßenblockaden gegen die ihrer Meinung nach unzureichende Klimaschutzpolitik demonstriert. So hatte sie auch im Juni 2021 an einer Blockadeaktion am Moselufer in Trier teilgenommen. Im gesamten Stadtgebiet kam es zu ... weiter lesen
Strafrecht Kiffen darf bestraft werden
Karlsruhe (jur). Die bislang geltende Strafbarkeit des Cannabiskonsums ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 11. Juli 2023, veröffentlichten Beschluss bekräftigt und drei Richtervorlagen über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Cannabisverbots als unzureichend begründet und damit als unzulässig verworfen (Az.: 2 BvL 3/20 und weitere). Die Karlsruher Richter verwiesen dabei auf eine frühere Entscheidung des Senats vom 9. März 1994. Dass sich seitdem die Sach- und Rechtslage erheblich geändert habe, sei in den Richtervorlagen nicht aufgezeigt worden.  Nach dem Betäubungsmittelgesetz sind Anbau, Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln wie Cannabis verboten und können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ... weiter lesen
Strafrecht Vorbeugender Polizeigewahrsam von bis zu zwei Monaten zulässig
München (jur). Bayern darf seine Bürger zur Verhütung von Straftaten bis zu zwei Monate präventiv in Gewahrsam nehmen. Diese wegen des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht umstrittene Landesregelung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, verkündeten Urteil nun als verfassungsgemäß erklärt (Az.: Vf. 15-VII-18).  Das Gericht verwies darauf, dass die bundesweit einmalig lange Ingewahrsamnahme von einem Richter genehmigt werden muss und dem legitimen Schutz der Allgemeinheit vor anhaltenden Gefahrenlagen dient. In der jüngeren Vergangenheit hatte die Polizei die gesetzlichen Bestimmungen zum Polizeigewahrsam insbesondere bei Demonstrationen von Klimaaktivisten genutzt.  Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Neu-Isenburg

... eine strafbare Tat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das auch, wenn ein beweisbarer Verdacht vorliegt. Diese Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Strafanzeige erlangen, die bei der Polizei, bei den Behörden oder den Amtsgerichten erstattet wurde. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. In der Regel werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Beweisen. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist nicht unüblich. Es findet zudem eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen bekommen einen Anhörungsbogen oder eventuell eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Beschuldigten kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft drohen. Der Tatverdächtige kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt natürlich u.a. davon ab, wie schwerwiegend die vorgeworfene Straftat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Vor allem dann, wenn Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht, wird U-Haft oftmals angeordnet. Konnte sich der Tatverdächtige zum Tatvorwurf äußern und sind alle Beweismittel sichergestellt, dann liegt es am Staatsanwalt zu beschließen, wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Eine Variante ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es kommt zur Erlassung eines Strafbefehls. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Verhandlung vor Gericht statt. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Kommt der Staatsanwalt zu der Entscheidung, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Strafprozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geklärt, ob der Tatverdächtige unschuldig oder schuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Im Urteil kann der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ebenfalls ist eine Strafe zur Bewährung oder eine langjährige Freiheitsstrafe möglich. Primär dann, wenn der Beklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen existieren, ist eine Bewährungsstrafe, selbstverständlich abhängig von der Schwere der Tat, im Bereich des Wahrscheinlichen. Selbstverständlich kann der Beklagte auch vollständig freigesprochen werden.

Ein Anwalt zum Strafrecht ist bei allen strafrechtlichen Problemen der beste Ansprechpartner

Es ist offensichtlich, verübt man eine Straftat, dann kann das drastische Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich sofort an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in allen Bereichen, in denen strafbare Taten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Neu-Isenburg sind etliche Anwälte und auch Fachanwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene strafrechtliche Angelegenheit einem Rechtsanwalt zum Strafrecht aus Neu-Isenburg zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so geringe Strafe als möglich zu erhalten oder sogar vollständig freigesprochen zu werden. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Allerdings ist es zweifellos ein eindeutiger Vorteil, sich selbst einen Anwalt für Strafrecht aus Neu-Isenburg zu suchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Rechtsanwalt im Strafrecht aus Neu-Isenburg unterliegen der Schweigepflicht.

Ein Anwalt für Strafrecht verfügt über einen großen Erfahrungsschatz in Theorie und Praxis – davon profitieren Mandanten

Der Anwalt im Strafrecht wird zunächst seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Er wird außerdem Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Fakten besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung des Mandanten. Gelingt es dem Anwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er in der folgenden Hauptverhandlung seinen Klienten vertreten und natürlich verteidigen. Er wird dabei entlastende Beweise präsentieren wie Dokumente oder Zeugen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe führen kann, wenn der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten hierauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur der optimale Partner an der Seite, wenn man als Täter beschuldigt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.

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