Anwalt Strafrecht Neu-Ulm – Fachanwälte finden!

Neu-Ulm
Anwalt Strafrecht Neu-Ulm (© XtravaganT - Fotolia.com)

Als Strafrecht bezeichnet man im dt. Recht den Rechtsbereich, der bestimmte Handlungen unter Strafe stellt. Das Strafrecht ist in der Bundesrepublik im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) normiert, wann Taten strafbar sind. Es legt die Straftatbestände und die jeweilige Strafhöhe fest. Strafbare Taten, die mit am häufigsten verübt werden sind beispielsweise Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Stalking, Misshandlung, Gewalttaten, Fahrerflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, Untreue, Hehlerei, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenfalls sehr oft zu verzeichnen sind Verstöße gegen das BtMG.

Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erfährt die Staatsanwaltschaft, dass ein belegbarer Verdacht vorliegt, der ...

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Juristische Angelegenheiten aus dem Schwerpunkt Strafrecht werden betreut von Rechtsanwalt Wolfgang M. Fischer (Fachanwalt für Strafrecht) vor Ort in Neu-Ulm.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Neu-Ulm


Strafrecht Verminderte Schuldfähigkeit heißt auch fehlende Unrechtseinsicht
Karlsruhe (jur). Eine psychisch kranke Frau muss für die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt ihrer begangenen Straftat auch wirklich schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gewesen sein. Allein die Feststellung, dass die Einsichtsfähigkeit der Frau bei Tatbegehung erheblich gemindert gewesen sei, reiche nicht für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 19. April 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 79/23). Für eine verminderte Schuldfähigkeit müsse auch festgestellt werden, dass die Beschuldigte bei Ausführung ihrer Tat das begangene Unrecht krankheitsbedingt nicht erkennen konnte, betonten die Karlsruher Richter.  Konkret ging es um die zwangsweise Unterbringung einer seit mehreren ... weiter lesen
Strafrecht Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020 ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Neu-Ulm

... deutlich macht, dass eine Straftat begangen wurde, ist die Folge die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Eine solche Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den meisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall werden die Ermittlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, vorgenommen. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Beweisen. Auch eine Überwachung des Beschuldigten ist möglich. Es findet ferner eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen bekommen einen Anhörungsbogen oder eventuell eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet Aussagen zu machen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Beschuldigten stehen. Sind Zeugen nicht mit dem Beschuldigten verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Je nach Schwere der Straftat, abhängig ob es sich um ein Vergehen oder um ein Verbrechen handelt, kann es dazu kommen, dass der Beschuldigte in U-Haft genommen wird. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. Vor allem dann, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht, wird Untersuchungshaft meist angeordnet. Wenn alle Beweismittel gesichert sind und sich der mutmaßliche Täter zum Tatvorwurf äußern konnte, ist es am Staatsanwalt zu beschließen, wie in der Angelegenheit weiter fortgefahren wird. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es erfolgt ein Strafbefehl. Ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ein Strafbefehl, dann kommt es zu keiner Hauptverhandlung. Der Angeklagte bekommt eine Bewährungsstrafe bzw. muss in den meisten Fällen bloß eine Geldstrafe zahlen. Kommt der Staatsanwalt zu der Entscheidung, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Strafprozess vor Gericht statt. In einer mündlichen Verhandlung befindet ein Richter über Unschuld beziehungsweise Schuld des Angeklagten und fällt ein Urteil. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Strafe auf Bewährung bis hin zu einer langen Freiheitsstrafe reichen. Eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, ist hauptsächlich dann wahrscheinlich, wenn der Beschuldigte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwere Straftat gehandelt hat. Natürlich kann der Angeklagte auch komplett freigesprochen werden.

Probleme im Strafrecht? Ein Fachanwalt zum Strafrecht hilft weiter!

Wie man sieht, eine strafbare Tat zu verüben, das kann dramatische Konsequenzen haben. Hat man eine strafbare Tat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin im Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Kernkompetenz im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht hat fundiertes Wissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Er verfügt sowohl in der Praxis als auch in der Theorie über ein umfassendes fachliches Know-how und kann auf einen enormen Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Neu-Ulm sind etliche Rechtsanwälte vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene strafrechtliche Angelegenheit einem Anwalt zum Strafrecht aus Neu-Ulm zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so milde Strafe als möglich zu bekommen oder gar komplett freigesprochen zu werden. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Allerdings ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Rechtsanwalt im Strafrecht in Neu-Ulm auszuwählen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Rechtsanwalt zum Strafrecht in Neu-Ulm unterliegen der Schweigepflicht.

Was Sie bei einem Fachanwalt für Strafrecht genau erwartet

Als erstes wird der Rechtsanwalt im Strafrecht seinen Mandanten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Überdies wird der Anwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Nachdem er sich über die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten informiert hat, wird er diese in einem Gespräch mit seinem Klienten besprechen. Im Anschluss wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Schafft es der Rechtsanwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er selbstverständlich bei einer anstehenden Verhandlung vor Gericht seinen Klienten bestmöglich verteidigen. Er wird hierbei entlastende Beweise präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Wird im Verlauf der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur ein umfassendes Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Klienten darauf hinweisen. Natürlich ist ein Rechtsanwalt im Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine Straftat verübt hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben möchten.

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