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Juristische Probleme aus dem Fachgebiet Strafrecht beantwortet Rechtsanwalt Knut Balzer (Fachanwalt für Strafrecht) in Norden.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Norden
Strafrecht
OLG Düsseldorf: 50-Jähriger wegen Terrorismus und Umsturzplänen zu Haft verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Staatsschutzverfahren am 14.08.2024 einen 50-jährigen Mann aus dem Kreis Mettmann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: III-2 St 2/24 ).
Sachverhalt
Der Angeklagte schloss sich im Januar 2022 einer Gruppe an, die als "Kaiserreichsgruppe" bekannt wurde. Diese Gruppierung hatte das Ziel, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu stürzen. Im Rahmen dieser Umsturzpläne wurde die Entführung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie ein Anschlag auf das Stromnetz geplant. Dieser Anschlag sollte einen wochenlangen Blackout verursachen, um ... weiter lesen
Strafrecht
BGH hebt Vergewaltigungsurteil des Landgerichts Ingolstadt auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 26.06.2024, unter dem Aktenzeichen 1 StR 176/24 , das Urteil des Landgerichts Ingolstadt wegen Vergewaltigung einer Praktikantin aufgehoben.
Sachverhalt
Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Schuldspruch basierte auf dem Vorfall vom 3. Mai 2022, als der Angeklagte an einer 18-jährigen Praktikantin in einem seiner Unternehmen gegen ihren erkennbaren Willen Oralverkehr durchführte. Die Praktikantin war als Schülerpraktikantin in dem Betrieb tätig.
Entscheidungsbegründung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied auf die Revision des Angeklagten hin, das Urteil und die zugrundeliegenden Feststellungen aufgrund von Fehlern in der Beweiswürdigung aufzuheben. Das Gericht sah erhebliche Mängel ... weiter lesen
Strafrecht
OLG Frankfurt: Kein Strafbares „Verbreiten“ von Inhalten in privater WhatsApp-Gruppe
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am 8. Juli 2024 entschieden, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen Mitglieder einer WhatsApp-Gruppe vorliegt, die in dieser Gruppe verbotene Inhalte geteilt haben sollen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da das Tatbestandsmerkmal des „Verbreitens“ nicht erfüllt sei. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (OLG Frankfurt a.M. v. 8.7.2024 - 1 Ws 171/23; 1 Ws 174-178/23).
Sachverhalt und Ermittlungen
Den Angeschuldigten, darunter fünf Polizeibeamte, wurde vorgeworfen, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bild- und Videodateien mit verbotenen Inhalten verbreitet zu haben. Diese Inhalte sollen überwiegend Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie ... weiter lesen