Als Strafrecht bezeichnet man im deutschen Recht das Rechtsgebiet, das bestimmte Handlungen unter staatliche Strafe stellt. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im Strafgesetzbuch sind strafbare Taten definiert. Es legt die Straftatbestände und die jeweilige Strafhöhe fest. Straftaten, die mit am häufigsten verübt werden sind u.a. Vergewaltigung, Diebstahl, sexueller Missbrauch, Nötigung, Misshandlung, Körperverletzung, Fahrerflucht, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, Hausfriedensbruch, fahrlässige Tötung oder auch Gewalttaten und Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu verzeichnen. Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Grundlage auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen, die den Verdacht ...
Rechtsanwalt Reinhard Kirpes mit Fachanwaltskanzlei in Offenburg bearbeitet Rechtsfälle engagiert bei aktuellen Rechtsproblemen zum Fachbereich Strafrecht.
Juristische Angelegenheiten zum Fachgebiet Strafrecht werden betreut von Rechtsanwalt Christoph Schneble (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Stadt Offenburg.
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Jetzt Profil anlegenEin Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht. Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es stand...
weiter lesenDas neue Cannabisgesetz (KCanG) birgt rechtliche Fallstricke. So normiert § 34 Abs. 3 KCanG „ besonders schwere Fälle “. Nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter eine Straftat nach § 34 Abs. 1 KCanG begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die nicht geringe Menge im Sinne des KCanG Der Gesetzgeber hat es leider bislang unterlassen, die „nicht geringe Menge“ gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Der Grenzwert für die nicht geringe Menge...
weiter lesenOft wird insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Was bedeutet das und wie kann man sich als Betroffener dagegen wehren? Unterscheidung zwischen 81b Abs.1 Alt.1 und Alt.2 StPO Nach § 81b Abs.1 StPO dürfen erkennungsdienstliche Maßnahmen des Beschuldigten vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens (Alt.1) oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes (Alt.2) notwendig ist. Die erste Alternative stellt eine strafprozessuale, repressive Maßnahme (zur Strafverfolgung) dar, die zweite Alternative eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auswirkungen hat diese Unterscheidung auf die Anforderungen und den Rechtsweg. Beide Alternativen haben...
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Es gibt keinen Zweifel, eine Straftat zu verüben kann üble Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich sofort an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Dabei sollte man sich man besten an einen Fachanwalt wenden, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Verkehrsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Handlungen kommen kann, bestens aus. Er weiß genau, wie er seinen Klienten am besten verteidigt und hat außerdem Kenntnisse den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Offenburg sind einige Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Rechtsanwalt zum Strafrecht in Offenburg zu übergeben, hat man die allerbeste Basis, eine so milde Strafe als möglich zu erhalten oder sogar komplett freigesprochen zu werden. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Allerdings ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt für Strafrecht in Offenburg auszuwählen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Anwalt zum Strafrecht aus Offenburg unterliegen der Schweigepflicht.
Als erstes wird der Anwalt zum Strafrecht seinem Klienten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Außerdem wird der Anwalt einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Schafft es der Rechtsanwalt im Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl einen Abschluss findet, wird er selbstverständlich bei einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung seinen Klienten bestmöglich verteidigen. Er wird hierbei entlastende Beweismittel präsentieren wie Zeugen oder Dokumente. Wird im Verlauf der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur ein volles Geständnis zu einer geringen Strafe führen kann, wird er seinen Klienten darauf hinweisen. Selbstverständlich ist ein Anwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine strafbare Tat verübt hat. Er ist auch der optimale Partner an der Seite von Opfern und von Zeugen, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.