Kolpingstr. 3 , 59939 Olsberg
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In keinem anderen Bereich des Strafrechts ist die Beweissituation so zugespitzt wie im Sexualstrafrecht bei Aussage gegen Aussage. Kein Tatmittel, keine Videoaufnahme, keine unbeteiligten Zeugen – und dennoch drohen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Was zählt, ist allein die Frage: Wessen Darstellung hält einer genauen Prüfung stand? Als Fachanwalt für Strafrecht sieht Rechtsanwalt Brunkhorst diese Konstellation regelmäßig. Dieser Beitrag erklärt, wie eine spezialisierte Verteidigung in solchen Verfahren konkret vorgeht – und warum der Zeitpunkt des ersten Anrufs oft über den Ausgang entscheidet. Was das Gericht prüft – und was es dabei oft übersieht Die Aufgabe des Gerichts ist klar: Es muss feststellen, ob die belastende Aussage so...
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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 4. Februar 2026 (Az. 4 ORs 159/25 ) die Revision eines Angeklagten zurückgewiesen, der wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Amtskleidung verurteilt worden war. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung der Vorinstanzen, dass das Tragen kirchenähnlicher Kleidung einer privaten Glaubensgemeinschaft strafbar sein kann. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und unterstreicht den Schutz öffentlicher Amtskleidung. Unbefugtes Tragen von Priesterkleidung Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als „geweihter Priester“ und war Begründer sowie Mitglied einer privaten Glaubensgemeinschaft in Paderborn, die keine Verbindung zur römisch-katholischen Kirche oder anderen Kirchen des öffentlichen Rechts hatte. Dennoch trug er wiederholt Kleidung, die der...
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Ein erstinstanzliches Urteil wegen § 130 StGB (Volksverhetzung) ist für viele Betroffene ein Schock. Gerade bei Äußerungsdelikten stehen nicht nur Geld- oder Freiheitsstrafen im Raum, sondern auch: Einträge im Führungszeugnis berufliche Nachteile mediale Berichterstattung langfristige Reputationsschäden Doch nach einem Urteil des Amtsgerichts gibt es eine besondere Möglichkeit: die Sprungrevision . Was ist eine Sprungrevision? Normalerweise folgt auf ein amtsgerichtliches Urteil zunächst die Berufung zum Landgericht. Bei der Sprungrevision (§ 335 StPO) wird dieser Zwischenschritt übersprungen. Statt einer neuen Tatsacheninstanz geht das Verfahren direkt zum Oberlandesgericht oder – je nach...
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