Das deutsche Strafrecht ist für das menschliche Zusammenleben von elementarer Bedeutung. Es dient dem Rechtsgüterschutz. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im Strafgesetzbuch ist klar definiert, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und nennt Strafbemessungen. Strafbare Taten, die mit am häufigsten verübt werden sind z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Stalking, Misshandlung, Gewalttaten, Fahrerflucht, fahrlässige Tötung, Nötigung, Hehlerei, Untreue, Raub, Unterschlagung und auch Mord. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu verzeichnen. Was passiert, wenn eine Straftat zur Anzeige gebracht wird? Hat man eine strafbare Tat verübt und es wurde ein Strafantrag gestellt beziehungsweise eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Basis dar, auf der fußend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Tatsachen, die den Verdacht ...
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Jetzt Profil anlegenEin Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht. Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es stand...
weiter lesenDas neue Cannabisgesetz (KCanG) birgt rechtliche Fallstricke. So normiert § 34 Abs. 3 KCanG „ besonders schwere Fälle “. Nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter eine Straftat nach § 34 Abs. 1 KCanG begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die nicht geringe Menge im Sinne des KCanG Der Gesetzgeber hat es leider bislang unterlassen, die „nicht geringe Menge“ gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Der Grenzwert für die nicht geringe Menge...
weiter lesenOft wird insbesondere im Zusammenhang mit Cannabis eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet. Was bedeutet das und wie kann man sich als Betroffener dagegen wehren? Unterscheidung zwischen 81b Abs.1 Alt.1 und Alt.2 StPO Nach § 81b Abs.1 StPO dürfen erkennungsdienstliche Maßnahmen des Beschuldigten vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens (Alt.1) oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes (Alt.2) notwendig ist. Die erste Alternative stellt eine strafprozessuale, repressive Maßnahme (zur Strafverfolgung) dar, die zweite Alternative eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auswirkungen hat diese Unterscheidung auf die Anforderungen und den Rechtsweg. Beide Alternativen haben...
weiter lesenWie man sieht, eine Straftat zu verüben, das kann weitreichende Konsequenzen haben. Hat man eine Straftat verübt und ist man über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens informiert worden, sollte man nicht zögern und sich sofort an einen Rechtsanwalt für Strafrecht wenden. Am besten ist es dabei einen Fachanwalt im Strafrecht zu konsultieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über umfangreiches Fachwissen in allen Bereichen, in denen Straftaten verübt werden können. Er weiß genau, wie er seinen Klienten am allerbesten verteidigt und hat außerdem Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Pforzheim sind einige Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem kompetenten Rechtsanwalt zum Strafrecht in Pforzheim an der Seite hat man die besten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Haftstrafe auf Bewährung oder sogar einen Freispruch zu erhalten. Verfügt man über keine finanziellen Mittel, dann wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt, der die Strafverteidigung übernimmt. Allerdings ist es sicherlich ein eindeutiger Vorteil, sich selbst einen Anwalt im Strafrecht aus Pforzheim zu suchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Anwalt im Strafrecht in Pforzheim unterliegen der Schweigepflicht.
Der Rechtsanwalt zum Strafrecht wird zunächst seinen Mandanten über seine Rechte als auch über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Der Rechtsanwalt wird ferner eine Akteneinsicht beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Informationen besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Verteidigung des Mandanten. Kann der Anwalt für Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Klienten bei der Gerichtsverhandlung verteidigen und vertreten. Um seinen Klienten im Prozess zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente vorlegen und Zeugen aussagen lassen. Sollte es während der Verhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer geringen Strafe kommen kann, wenn der Beklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten hierauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht nur für jeden eine große Hilfe, der eine Straftat verübt hat. Er ist auch der ideale Partner an der Seite von Zeugen und von Opfern, die einen kompetenten Rechtsbeistand an der Seite haben wollen.