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Wer sich in einer Fan-Gruppe organisiert, Choreografien vorbereitet und gemeinsam zu Auswärtsspielen fährt, bewegt sich zunächst im Bereich normaler Fankultur. Gefährlich wird es aber, wenn aus gemeinsamer Unterstützung des Vereins ein planmäßiges Vorgehen gegen rivalisierende Fans wird. Dann geht es strafrechtlich nicht mehr nur um einzelne Schlägereien oder geraubte Schals, sondern um den Vorwurf einer kriminellen Vereinigung . Für Ultra-Fans, Fan-Gruppen und das Vereinsumfeld ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt, wann eine organisierte Gruppe strafrechtlich eine ganz andere Qualität bekommt. Der Bundesgerichtshof hat am 8. Juli 2026 die Revisionen von zwei Angeklagten verworfen. Damit blieben Schuldsprüche des Landgerichts Dresden wegen Mitgliedschaft in einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten...
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Nach dem Einbruch in das Kelten Römer Museum Manching bleiben die zentralen Verurteilungen bestehen. Drei Angeklagte waren wegen des Einbruchs und weiterer Taten zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben und elf Jahren verurteilt worden. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ihre Revisionen im Wesentlichen verworfen. Das Wichtigste in Kürze Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von drei Angeklagten im Zusammenhang mit dem Goldraub in Manching im Wesentlichen verworfen. Die Verurteilungen wegen schweren Bandendiebstahls und gemeinschädlicher Sachbeschädigung bleiben damit bestehen. Auch die Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sieben und elf Jahren sowie die Einziehungsentscheidungen haben Bestand. Bei dem Einbruch wurden 483 Goldmünzen und ein Goldgusskuchen entwendet. 72 Münzen wurden...
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Wer nach der Haft unter Führungsaufsicht steht, muss gerichtliche Vorgaben sehr ernst nehmen. Gerade regelmäßige Termine bei einer Arztpraxis können strafbewehrt sein, wenn das Gericht sie als Weisung anordnet. Umso wichtiger ist, dass Betroffene klar erkennen können, wann und wie oft sie erscheinen müssen. In einem Beschwerdeverfahren wurde eine solche Weisung aufgehoben, weil sie nur eine Mindestfrequenz enthielt und weitere Termine den Vorgaben von Therapeuten überließ. Das Wichtigste in Kürze Eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 11 StGB muss erkennen lassen, zu welchen Zeiten oder in welchen Abständen sich der Verurteilte vorstellen muss. Es reicht nicht, nur eine Mindestfrequenz festzulegen und weitere Termine ohne Höchstgrenze einem Arzt oder sonstigen Dritten zu überlassen. Die...
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