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Scheinrechnungen im Fokus von Finanzamt und Strafjustiz Immer häufiger geraten Unternehmen und deren Verantwortliche durch den Vorwurf der Verwendung oder Ausstellung sogenannter Scheinrechnungen in den Fokus steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen. Besonders für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Mitarbeiter kann eine solche Verdachtslage weitreichende finanzielle und insbesondere auch persönliche Folgen haben. Scheinrechnungen sind kein Randphänomen: Täglich werden bundesweit zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet, meist mit Bezug auf vermeintlich nicht existierende oder nur fingierte Geschäftsvorfälle. In der Praxis taucht dieses Thema insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen oder bei Ermittlungen gegen...
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Wer in einem Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung Aufträge steuert und dafür heimlich Vorteile annimmt, riskiert nicht nur den Job, sondern eine lange Freiheitsstrafe. Besonders brisant wird es, wenn vertrauliche Betriebsinformationen genutzt werden, um einem Anbieter bei Ausschreibungen Vorteile zu verschaffen. Betroffen sind vor allem Führungskräfte, Unternehmen mit öffentlichen Anteilseignern und Anbieter, die an Ausschreibungen teilnehmen. Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt: Die Verurteilung eines früheren Geschäftsführers eines Entsorgungsbetriebs bleibt bestehen. Das Wichtigste in Kürze Ein ehemaliger Geschäftsführer wurde wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen und Steuerhinterziehung in sieben Fällen verurteilt. Die Gesamtstrafe beträgt sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ....
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Das OLG Celle hatte sich in seinem Beschluss vom 11. Oktober 2022 (2 Ss 127/22) mit der Frage zu befassen, wann das Teilen rassistischer und nationalsozialistischer Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt. Der Angeklagte hatte in einer WhatsApp-Gruppe mit mindestens 60 Mitgliedern mehrere Bilder veröffentlicht. Eines der Bilder zeigte einen bewaffneten weißen Mann auf einem Fahrrad, der ein dunkelhäutiges Kind verfolgt. Das Bild war mit der Aufschrift „wenn beim Grillen die Kohle abhaut“ versehen. Zudem postete der Angeklagte weitere Bilder mit NS-Bezug, darunter Darstellungen mit Hakenkreuzen sowie Anspielungen auf Adolf Hitler und den Holocaust. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Volksverhetzung sowie wegen des...
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