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Juristische Probleme rund um das Fachgebiet Strafrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Jörg Haseneier (Fachanwalt für Strafrecht) im Ort Simmern.

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Ein Sexualstrafvorwurf trifft selten nur das Strafverfahren. Er trifft den Beruf. Die Familie. Den Ruf. Das soziale Netz. Manchmal die Wohnsituation. Und in schweren Fällen auch die psychische Gesundheit. Wer als Fachanwalt für Strafrecht einen Mandanten verteidigt, der eines Sexualdelikts beschuldigt wird, verteidigt oft nicht nur gegen einen Tatvorwurf – sondern gegen den drohenden Zusammenbruch einer gesamten Lebensrealität. Die Unschuldsvermutung gilt – aber die Gesellschaft urteilt schneller. Rechtlich gilt die Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil. Faktisch urteilt das Umfeld eines Beschuldigten oft innerhalb von Stunden. Arbeitgeber, Nachbarn, Bekannte, manchmal sogar Familienangehörige reagieren auf einen Sexualstrafvorwurf mit Rückzug, Kündigung oder...
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Eine Anklage ist kein unausweichliches Schicksal. Wer nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Sexualstraftat frühzeitig und konsequent verteidigt wird, hat in vielen Fällen die Möglichkeit, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden – ohne Hauptverhandlung, ohne öffentliche Verhandlung, ohne Urteil. Das Instrument dafür ist der Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft. Was die Staatsanwaltschaft verpflichtet, einzustellen. Gemäß § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn nach Abschluss der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht besteht. Hinreichender Tatverdacht bedeutet: Eine Verurteilung des Beschuldigten in einer Hauptverhandlung muss überwiegend wahrscheinlich sein. Ist das nicht der Fall, muss...
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Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein". § 177 StGB stellt sexuelle Handlungen unter Strafe, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen werden. Die Reform war gesellschaftlich gewollt und rechtspolitisch bedeutsam. Sie hat aber auch dazu geführt, dass der Tatbestand erheblich ausgeweitet wurde – und damit auch die Gefahr, dass Sachverhalte strafrechtlich verfolgt werden, bei denen eine Verurteilung nach sorgfältiger Prüfung nicht gerechtfertigt ist. Was § 177 StGB tatsächlich verlangt. Eine Strafbarkeit nach § 177 StGB setzt nicht nur voraus, dass eine sexuelle Handlung gegen den Willen einer anderen Person vorgenommen wurde. Sie setzt auch voraus, dass der Täter vorsätzlich...
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