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Jetzt Profil anlegenDie Strafandrohung bei einem räuberischen Diebstahl ist hoch. Es droht Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren. Das bedeutet, dass es sich bei diesem Vorwurf um ein Verbrechen handelt, mit der Folge, dass ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden muss. Zum anderen kann ein Verfahren wegen räuberischen Diebstahls nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, dies ist nur bei Vergehen möglich. Der räuberische Diebstahl setzt voraus, dass der Täter nach Zueignung einer Sache Gewalt anwendet, um sich im Besitz der gestohlenen Sache zu erhalten. Ein einfaches Beispiel: Der Ladendetektiv erwischt einen Dieb auf frischer Tat und hält ihn fest, der Dieb boxt ihn und flieht. Auch das...
weiter lesenEin Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung ist für die Betroffenen eine extreme psychische Belastung – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. In einem aktuellen Fall konnte ich als Fachanwalt für Strafrecht die Einstellung eines solchen Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Landshut erreichen. Der Grund: Es bestand kein hinreichender Tatverdacht. Aussage gegen Aussage – eine klassische Konstellation im Sexualstrafrecht Im vorliegenden Fall ging es um eine Situation, wie sie im Sexualstrafrecht häufig anzutreffen ist: Zwei Personen kommen sich auf einer Feier näher und haben später einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Erst am darauffolgenden Tag erhebt eine der beteiligten Personen den Vorwurf der Vergewaltigung. Objektive Beweismittel? Fehlanzeige. Es stand...
weiter lesenDas neue Cannabisgesetz (KCanG) birgt rechtliche Fallstricke. So normiert § 34 Abs. 3 KCanG „ besonders schwere Fälle “. Nach § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG liegt ein besonders schwerer Fall in der Regel vor, wenn der Täter eine Straftat nach § 34 Abs. 1 KCanG begeht und sich die Handlung auf eine nicht geringe Menge bezieht. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die nicht geringe Menge im Sinne des KCanG Der Gesetzgeber hat es leider bislang unterlassen, die „nicht geringe Menge“ gesetzlich zu definieren. Stattdessen hat er es der Rechtsprechung überlassen, welche sich über die Gesetzesbegründung hinweggesetzt hat. Der Grenzwert für die nicht geringe Menge...
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