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Rechtsanwalt in der Stadt Tübingen
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Das Strafrecht ist das schärfste Steuerungsinstrument des Staates, denn damit wird am härtesten in die Privatsphäre von Staatsbürgern eingegriffen. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt, wann Handlungen strafbar sind. Es legt die Straftatbestände und die jeweilige Strafhöhe fest. Strafbare Taten, die mit am öftesten begangen werden sind unter anderem Vergewaltigung, Diebstahl, Nötigung, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Untreue, Unterschlagung, Brandstiftung, Raub, Hausfriedensbruch, fahrlässige Tötung oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Ebenso häufig sind Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) zu verzeichnen.

Die rechtlichen Folgen einer strafbaren Tat

Hat man eine strafbare Tat begangen und es wurde ein Strafantrag gestellt bzw. eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Tübingen


Strafrecht Verminderte Schuldfähigkeit heißt auch fehlende Unrechtseinsicht
Karlsruhe (jur). Eine psychisch kranke Frau muss für die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt ihrer begangenen Straftat auch wirklich schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gewesen sein. Allein die Feststellung, dass die Einsichtsfähigkeit der Frau bei Tatbegehung erheblich gemindert gewesen sei, reiche nicht für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 19. April 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 79/23). Für eine verminderte Schuldfähigkeit müsse auch festgestellt werden, dass die Beschuldigte bei Ausführung ihrer Tat das begangene Unrecht krankheitsbedingt nicht erkennen konnte, betonten die Karlsruher Richter.  Konkret ging es um die zwangsweise Unterbringung einer seit mehreren ... weiter lesen
Strafrecht Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020 ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Tübingen

Fachanwalt Strafrecht Tübingen
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... die Basis dar, auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erlangt, dass eine strafbare Tat begangen wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies auch, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Eine solche Kenntnis kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den meisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. In der Regel werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, vorgenommen. Es kommt zu Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden wie einer Durchsuchung von Wohnräumen oder Büroräumen etc. und Beschlagnahmung von Beweisen. Auch im Bereich des Möglichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Der Tatverdächtige wird vernommen, Zeugen werden vorgeladen. Für Zeugen besteht übrigens die Pflicht, sich zu äußern. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Sind Zeugen nicht mit dem Tatverdächtigen verwandt und weigern sie sich eine Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft drohen. Der Beschuldigte kann in Untersuchungshaft genommen werden. Dies hängt selbstverständlich unter anderem davon ab, wie schwer die vorgeworfene Straftat ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sind 2 Gründe, die oftmals der Anlass sind, warum ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, auf welche Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden soll. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. Im Falle eines Strafbefehls findet keine Verhandlung vor Gericht statt. Der Täter muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Bewährungsstrafe. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Strafprozess vor Gericht statt. Hier wird im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geklärt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, ein gerechtes Urteil wird gefällt. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Strafe auf Bewährung bis hin zu einer langen Freiheitsstrafe reichen. Primär dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen existieren, ist eine Bewährungsstrafe, selbstverständlich abhängig von der Schwere des Verbrechens, im Bereich des Wahrscheinlichen. Selbstverständlich kann der Angeklagte auch komplett freigesprochen werden.

Ein Rechtsanwalt im Strafrecht: er hilft bei strafrechtlichen Problemen weiter

Es ist offensichtlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann das drastische Folgen haben. Hat man Schwierigkeiten mit dem Strafrecht, sollte man deshalb nicht zögern und sich allerspätestens nachdem man eine Anklageschrift zugestellt bekommen hat an einen Rechtsanwalt im Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt zum Strafrecht zu konsultieren, der auf den benötigten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht kennt sich in allen Bereichen, in denen es zu kriminellen Handlungen kommen kann, bestens aus. Dank seines breiten Fachwissens in der Praxis und in der Theorie weiß er genau wie er seinen Klienten am besten vereidigt. In Tübingen sind einige Anwälte und auch Fachanwaltskanzleien zu finden, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Mit einem kompetenten Anwalt im Strafrecht aus Tübingen an der Seite hat man die besten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Haftstrafe auf Bewährung oder sogar einen Freispruch zu erhalten. Kann man sich selbst keinen Anwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Doch sicherlich ist man deutlich im Vorteil, wenn man sich selbst einen Anwalt im Strafrecht aus Tübingen suchen kann. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Rechtsanwalt für Strafrecht in Tübingen unterliegen der Schweigepflicht.

Der Rechtsanwalt für Strafrecht wird eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln

Als erstes wird der Rechtsanwalt im Strafrecht seinen Mandanten über seine Rechte aufklären und ihn über den genauen Ablauf des Strafverfahrens informieren. Außerdem wird der Anwalt einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Klienten die belastenden Fakten besprechen. Es folgt die Entwicklung einer Strategie zur Mandantenverteidigung. Schafft es der Anwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl ein Ende findet, wird er natürlich bei einer anstehenden Verhandlung vor Gericht seinen Klienten so gut als möglich verteidigen. Um seinen Klienten zu entlasten wird er Dokumente und, wenn möglich, Zeugen präsentieren. Wird während der Verhandlung klar, dass nur noch ein volles Geständnis zu einer milden Strafe führt, wird er seinen Klienten hierauf zum richtigen Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Anwalt im Strafrecht nicht nur der ideale Partner an der Seite, wenn man als Täter angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als Zeugenbeistand fungieren.

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