Anwalt Strafrecht Weimar – Fachanwälte finden!

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Anwalt Strafrecht Weimar (© Volker Z - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es soll Staatsbürger davon abhalten, etwas zu machen, das nicht erlaubt ist. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im StGB ist eindeutig definiert, wann es sich bei einer Tat um eine strafbare Tat handelt. Das StGB legt also Straftatbestände fest und benennt Strafbemessungen. Straftaten, die mit am häufigsten begangen werden sind u.a. Diebstahl, Vergewaltigung, Nötigung, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Gewalttaten und Mord. Auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie zum Beispiel unterlassene Hilfeleistung.

Die rechtlichen Folgen einer strafbaren Tat

Wurde eine Straftat begangen, eine Strafanzeige erstattet oder ein Strafantrag gestellt, dann bildet die Strafprozessordnung die Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens. Sobald die Staatsanwaltschaft Kenntnis davon erlangt, dass eine ...

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Fachanwalt Bert Hüttemann mit Anwaltskanzlei in Weimar bietet anwaltliche Vertretung bei juristischen Streitigkeiten im Fachbereich Strafrecht.
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Fachanwältin Anne Hofemeier mit Kanzlei in Weimar berät Mandanten und bietet juristischen Beistand im Fachbereich Strafrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Weimar


Strafrecht Verminderte Schuldfähigkeit heißt auch fehlende Unrechtseinsicht
Karlsruhe (jur). Eine psychisch kranke Frau muss für die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt ihrer begangenen Straftat auch wirklich schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gewesen sein. Allein die Feststellung, dass die Einsichtsfähigkeit der Frau bei Tatbegehung erheblich gemindert gewesen sei, reiche nicht für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 19. April 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 79/23). Für eine verminderte Schuldfähigkeit müsse auch festgestellt werden, dass die Beschuldigte bei Ausführung ihrer Tat das begangene Unrecht krankheitsbedingt nicht erkennen konnte, betonten die Karlsruher Richter.  Konkret ging es um die zwangsweise Unterbringung einer seit mehreren ... weiter lesen
Strafrecht Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020 ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Weimar

Fachanwalt Strafrecht Weimar
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... strafbare Tat verübt wurde, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies auch, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Ein solches Wissen kann die Staatsanwaltschaft erlangen, wenn bei der Polizei, beim Amtsgericht oder bei den Behörden eine Strafanzeige erstattet worden ist. Möglich ist auch eine Selbstanzeige. Im Normalfall werden Ermittlungshandlungen von Ermittlungspersonen, die der Staatsanwaltschaft unterstehen, durchgeführt. Ermittlungshandlungen der Strafverfolgungsbehörden sind zum Beispiel eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung von etwaigen Beweismitteln. Auch im Bereich des Üblichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet ebenfalls eine Vernehmung des mutmaßlichen Täters statt. Zeugen werden angehört, sie bekommen zumeist einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung. Für Zeugen besteht im Übrigen die Pflicht, auszusagen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Besteht keine nahe Verwandtschaft zum Beschuldigten kann im Falle einer Weigerung eine Aussage zu machen Erzwingungshaft drohen. Es kann außerdem dazu kommen, dass der Beschuldigte in U-Haft genommen wird. Dies ist selbstverständlich unter anderem davon abhängig, wie schwerwiegend das vorgeworfene Verbrechen ist. Ein Haftbefehl wird erlassen. Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr sind 2 Gründe, die meist der Anlass sind, warum ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen wird. Konnte sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf äußern und sind sämtliche Beweise sichergestellt, dann liegt es am Staatsanwalt zu entscheiden, wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Entweder das Verfahren wird eingestellt. Oder es kommt zu einem Strafbefehl. In diesem Fall kommt es zu keiner Verhandlung vor Gericht. Der Beschuldigte muss eine Geldstrafe zahlen und/oder erhält eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Kommt der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass die Straftat nicht mit einem Strafbefehl abgetan werden kann, dann findet ein Prozess vor Gericht statt. In der Gerichtsverhandlung wird über Unschuld oder Schuld des Angeklagten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Das kann von einer Geldstrafe zu einer Bewährungsstrafe bis hin zu einer langjährigen Freiheitsstrafe reichen. Hauptsächlich dann, wenn der Angeklagte Ersttäter ist und keine Vorstrafen eingetragen sind, ist eine Haftstrafe auf Bewährung, natürlich abhängig von der Schwere der Tat, im Bereich des Wahrscheinlichen. Natürlich kann der Angeklagte auch vollständig freigesprochen werden.

Ein Anwalt im Strafrecht ist bei sämtlichen strafrechtlichen Problemen der beste Ansprechpartner

Es gibt keinen Zweifel, eine strafbare Tat zu begehen kann üble Folgen haben. Wurde gegen einen selbst eine Strafanzeige erstattet, dann sollte man sich umgehend an einen Strafrechtsanwalt wenden. Dabei sollte man sich man besten an einen Fachanwalt wenden, dessen Kernkompetenz im erforderten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie im Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Arztstrafrecht, Umweltstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht oder im Drogenstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in allen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er weiß genau, wie er seinen Mandanten am allerbesten verteidigt und hat ebenfalls Wissen den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Weimar sind einige Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien ansässig, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Rechtsanwalt zum Strafrecht in Weimar zu übergeben, hat man die allerbeste Voraussetzung, eine so geringe Strafe als möglich zu bekommen oder gar vollständig freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht zu leugnen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt zum Strafrecht aus Weimar auszusuchen. Darauf hinzuweisen ist, dass sowohl Pflichtverteidiger als auch jeder Anwalt zum Strafrecht in Weimar zum Schweigen verpflichtet ist, beide also der Schweigepflicht unterliegen.

Wie geht ein Fachanwalt zum Strafrecht vor?

Zunächst wird der Rechtsanwalt für Strafrecht seinem Klienten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung sowie seine Rechte erläutern. Der Anwalt wird ferner eine Einsicht in die Akten beantragen. Er wird nach Kenntnis der Aktenlage mit seinem Mandanten die belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Gelingt es dem Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl abgetan ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Mandanten vertreten und natürlich verteidigen. Er wird hierbei entlastende Beweismittel präsentieren wie Dokumente oder Zeugen. Wird im Verlauf der Gerichtsverhandlung deutlich, dass nur ein umfassendes Geständnis zu einer milden Strafe führen kann, wird er seinen Mandanten hierauf hinweisen. Selbstverständlich ist ein Rechtsanwalt für Strafrecht nicht nur der optimale Partner an der Seite, wenn man als Täter angeklagt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.

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