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Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Staudinger mit Kanzleiniederlassung in Weißenburg betreut Mandanten jederzeit gern bei juristischen Fällen im Fachgebiet Strafrecht.

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Wer an schweren Steuerstraftaten beteiligt war, kann unter besonderen Voraussetzungen dennoch eine deutlich mildere Strafe erhalten. Genau das zeigt ein Cum-Ex-Verfahren, in dem ein früherer Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperte als erster Kronzeuge umfassend mit den Strafverfolgungsbehörden kooperierte. Für die Praxis ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt, wie stark Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung ins Gewicht fallen kann. Zugleich bleibt klar: Der Fall betraf Steuerhinterziehung in fünf Fällen und einen Steuerschaden in dreistelliger Millionenhöhe. Das Wichtigste in Kürze Der Angeklagte bleibt wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, zusätzlich wurde ein...
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Ausgangslage: Der Besitz von 3 lebenden Cannabispflanzen ist volljährigen Personen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt gem. dem Konsumcannabisgesetz (= KCanG) erlaubt (§ 3 II KCanG). Das KCanG hat auch den Besitz von bis zu 50 g Cannabis an dem Ort, wo man wohnt, erlaubt. Sofern man eine Menge zwischen 50 g und 60 g Cannabis an seinem Wohnsitz besitzt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, § 36 KCanG. M.a.W.: strafbar macht man sich, wenn man mehr als 60 g an seinem Wohnsitz besitzt. 1) Was ist, wenn an einer Cannabispflanze deutlich mehr Gramm als 60 g an Blüten hängen? Ist dann von einem strafbaren Besitz auszugehen? So lange die Blüten an der Pflanze hängen, vermehren sie nicht die erlaubte Menge. Also - in dem Fall...
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In dem Strafverfahren ging es um zahlreiche Bronzeplastiken, Skulpturen, Reliefplatten und Umfriedungen , die nach den Feststellungen der Kammer von Grabstätten entwendet wurden. Ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern wurde deshalb wegen einer Serie von Friedhofsdiebstählen verurteilt. Auch ein Weiterverkäufer wurde schuldig gesprochen, weil er gestohlene Gegenstände weiterveräußert haben soll. Das Wichtigste in Kürze Ein Ehepaar wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 28 Fällen und versuchten Diebstahls in zwei Fällen verurteilt. Die Freiheitsstrafen betragen vier Jahre und vier Monate sowie vier Jahre und zwei Monate . Ein weiterer Angeklagter wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 18 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde....
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