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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht BAG und EuGH entscheiden: Überlassungshöchstdauer bei Leiharbeit nach Betriebsübergang
Die Frage, wie lange Leiharbeitnehmer maximal überlassen werden dürfen, wenn auf der Seite des Entleihers ein Betriebsübergang stattfindet, sorgt für Unsicherheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich nun in einem Fall vom 1. Oktober 2024  (Az.: 9 AZR 264/23) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Dieser soll klären, wie die Überlassungshöchstdauer bei Leiharbeit gemäß § 1 Abs. 1b Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) unionsrechtskonform berechnet werden kann. Überlassungshöchstdauer bei Betriebsübergang: Eine rechtliche Grauzone? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt mit einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten fest, dass Leiharbeitnehmer nur zeitlich begrenzt bei einem Entleiher eingesetzt werden dürfen. Nach Ablauf dieser Frist muss der ... weiter lesen
Arbeitsrecht Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß: Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte bei Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem wegweisenden  Urteil vom 20. Juni 2024 , die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, wenn Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß das Thema ist. Konkret geht es um den Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Arbeitgeber nicht erfüllt wird. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten in Arbeitsverhältnissen und unterstreicht die Bedeutung der Rechte, die Betroffenen durch die DSGVO zustehen. Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs als Grundlage für Schadenersatz Das Bundesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Betroffene Schadenersatz verlangen können. Der EuGH hat klargestellt, dass ... weiter lesen
Arbeitsrecht Mutterschutz nach Fehlgeburt: Frauen scheitern mit Verfassungsbeschwerde
Mit einem aktuellen Beschluss vom 21. August 2024 hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die Mutterschutz nach Fehlgeburt forderten, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frauen hatten eine Fehlgeburt zwischen der 12. und der 24. Schwangerschaftswoche erlitten und forderten den gleichen Mutterschutz, der Frauen nach einer Entbindung gewährt wird.  Hintergrund der Verfassungsbeschwerde bzgl. Mutterschutz nach Fehlgeburt Die Beschwerdeführerinnen, angestellte oder verbeamtete Frauen, hatten eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche. Sie verlangten daraufhin die gleichen mutterschutzrechtlichen Regelungen , die für Frauen nach einer Entbindung gelten. Diese beinhalten Schutzfristen, während derer Frauen nicht ... weiter lesen
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