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Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat mit Beschluss vom 12. Februar 2026 (Az. 4 L 142/26.NW ) entschieden, dass der Widerruf der Betriebserlaubnis eines Apothekers aus der Pfalz rechtmäßig ist. Ein Eilantrag auf Weiterbetrieb wurde abgelehnt, da der Antragsteller schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen und gravierenden Hygienemängeln ausgesetzt ist. Apotheker verliert Betriebserlaubnis wegen Darknet-Handels Der Apotheker aus der Pfalz sah sich einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, verschreibungspflichtige Medikamente wissentlich an einen Dritten geliefert zu haben, der diese im Darknet weiterverkaufte. Das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung stellte bei mehreren Kontrollen erhebliche hygienische Mängel in der Apotheke fest. Aufgrund...
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Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27. Februar 2026 (Az. 12 A 1170/23 ) entschieden, dass bei einer psychogen bedingten Sehstörung kein Anspruch auf Blindengeld besteht. Die Richter verneinten einen Leistungsanspruch gegen den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, da es an einer organischen Ursache der geltend gemachten Beeinträchtigung fehlte. Klage auf Blindengeld wegen psychogener Blindheit gescheitert Die Klägerin aus dem Kreis Steinfurt beantragte beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe die Bewilligung von Blindengeld. Zur Begründung machte sie geltend, aufgrund einer sogenannten psychogenen Blindheit nicht mehr sehen zu können. Der zuständige Leistungsträger ließ die Sehfähigkeit durch die Augenklinik Dortmund begutachten. Auf Grundlage dieses Gutachtens...
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Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...
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