Frau Pohl , vielen Dank für Ihre bisherige Arbeitsleistung , Fa. Dröse betreffend,
alles i.o. , geht ja noch weiter!!!!!
Kann Sie nur weiter empfehlen!!!!
Rainer Evels
Susanne Pohl





Das ist Geschichte:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Klaper Schäufele Hertlein und Kollegen sind stolz auf eine mittlerweile über sechzigjährige Kanzleigeschichte. Die Kanzlei wurde in den 1950er Jahren von Dr. Klaper gegründet. 2012 erfolgte der Zusammenschluss mit der Kanzlei Schenzer Fritz Doderer und 2014 mit der Kanzlei Schäufele & Pohl.
Jetzt im Jahr 2022 erfolgte der Umzug der neuen Kanzlei Schäufele Pohl Fritz - Rechtsanwälte in die neuen Kanzleiräume in der Bahnhofstr. 5 in 74354 Besigheim.
Wir verstehen uns als Allgemeinkanzlei und bearbeiten eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Neben der von mir erworbenen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten als Fachanwältin verstärkt mein Kollege Herr Rechtsanwalt Klaus-Dieter Fritz als Fachanwalt für Familienrecht das Team.
Wir verfügen nach langjähriger Zusammenarbeit auch über bewährte Kontakte zu Steuerberatern.
Spezialisierungen
- Verkehrsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Pferde- und Tierrecht
- Energiepreisrecht
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
- Verfahrensrecht
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
- EU-Führerschein
- Fahrerflucht
- Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahruntüchtigkeit
- Fahrverbot
- Führerschein
- Führerscheinentzug
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kaskoversicherungsrecht
- Kfz-Versicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Ladungssicherung
- Lenkzeit
- Mietwagen
- MPU
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Parkverbot
- Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
- Schleudertrauma
- Sicherheitsabstand
- Strafzettel
- TÜV
- Umweltplakette
- Unfallflucht
- Verkehrshaftungsrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsrechtsanwalt
- Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
- Verkehrsunfall
- Verkehrsvertragsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verwarnung
Meine Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Mitgliedschaften
Mitglied im Fachprüfungsausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Kanzlei Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Pohl & Fritz GbR vertreten durch Rechtsanwältin Susanne Pohl und Rechtsanwalt Klaus-Dieter Fritz
Schäufele | Pohl | Fritz - Rechtanwälte
Bahnhofstr. 5
74354 Besigheim
Kontakt
Telefon: 07143 / 330 93 0
Telefax: 07143 / 330 93 99
E-Mail: Kanzlei@Rechtsanwalt-Besigheim.de
Berufsbezeichnung und besondere berufliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwälte
Kammer
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart
Verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
Regelungen
Das Berufsrecht der Rechtsanwälte ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und in der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) geregelt. Bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb Europas hat der Rechtsanwalt zudem die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) zu beachten. Für europäische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig werden, finden sich wesentliche Regelungen im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG). Teilweise finden sich auch in Nebengesetzen Regelungen, die Einfluss auf die anwaltliche Berufsausübung haben. Die Kernpflichten der anwaltlichen Berufsausübung finden sich in § 43a BRAO. Diese sind:
- das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen
- die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit
- die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten
- das Gebot der Sachlichkeit
- die Pflicht zur Fortbildung
Einsehbar unter:
https://rak-stuttgart.de/rechtsanwaelte-und-kanzleien/berufsrecht/
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name der Versicherung:
Zurich Versicherung
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Susanne Pohl
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Bewertung von R. E. • 03.12.2025



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