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Gewerblicher Rechtsschutz Unlauterer Wettbewerb: Welche rechtlichen Maßnahmen Unternehmen kennen sollten
Im Business-Alltag geht es für Unternehmen oft ganz schön hart zu. Um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein, greifen einige Betriebe dann auf unfaire Mittel zurück. Damit das rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, wurde in Deutschland das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs eingeführt. Für Unternehmen stellt sich oft aber dennoch die Frage, was genau nun als unlauterer Wettbewerb gilt und welche rechtlichen Maßnahmen ein Verstoß mit sich bringt. Viel Interpretationsspielraum – was ist noch fair und was überschreitet die Grenze? Das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs ist nicht punktgenau definiert, sondern lässt in den meisten Fällen einen gewissen Raum zur Interpretation. Ein gutes Beispiel hierfür sind aggressive Verkaufsmethoden. Verschafft sich ein Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsvorteil, ist das ... weiter lesen
Arbeitsrecht Schadenersatzanspruch nach DSGVO: Gericht schränkt Rechte bei immateriellen Schäden ein
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten und gibt Betroffenen das Recht auf Schadenersatz bei Verstößen. Doch das BAG hat – ebenso wie der EuGH - im  Urteil vom 20. Juni 2024 (BAG 8 AZR 124/23)  klargestellt, dass allein die Sorge vor einem möglichen Datenmissbrauch nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch nach DSGVO zu rechtfertigen. Diese Entscheidungen präzisieren die Anforderungen an den immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO und schaffen wichtige Klarheit für Unternehmen und Betroffene.  Voraussetzungen für immaterielle Schäden und Schadenersatzansprüche nach der DSGVO Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO besteht ein Anspruch auf Schadenersatz bei Verstößen gegen die DSGVO, wenn dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entsteht. Die aktuelle und auch europäische ... weiter lesen
Arbeitsrecht „Erste Führungserfahrung“ in Stellenanzeigen: Kein Indiz für Altersdiskriminierung
In einer  Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 20.06.2024 wurde klargestellt, dass der Begriff „erste Führungserfahrung“ in Stellenausschreibungen kein Indiz für eine Altersdiskriminierung darstellt. Der Fall verdeutlicht, wie juristisch aufgeladene Begriffe bei Bewerbungen rechtlich interpretiert werden und bietet Orientierung für Arbeitgeber, Personalabteilungen und Bewerber. Hintergrund: Der Fall vor dem LAG Köln Im vorliegenden Fall hatte sich ein 56-jähriger Bewerber, der über umfangreiche Berufserfahrung in Führungspositionen verfügt, auf eine Stelle als Managementtrainer beworben. Die Ausschreibung verlangte „ erste Erfahrung in Führungspositionen “, woraufhin der Bewerber eine Absage erhielt und die Stelle erneut ausgeschrieben wurde. Der Kläger vermutete, dass sein ... weiter lesen
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