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Strafrecht
BGH bestätigt Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 05.09.2024 (Az. 6 StR 263/24 ) das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 22.02.2024, Az. 2 KLs 45 Js 17173/18 (15/23), gegen einen Hochschullehrer wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt bestätigt. Das Verfahren ist damit rechtskräftig.
Sachverhalt
Im Jahr 2022 verurteilte das Landgericht Göttingen einen Hochschullehrer wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung. Insgesamt wurde er in vier Fällen dieser Straftaten und in acht weiteren Fällen der Körperverletzung im Amt, teilweise in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung, für schuldig befunden. Zudem wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht verhängte eine Gesamtstrafe von elf Monaten, setzte jedoch die Vollstreckung zur ... weiter lesen
Strafrecht
BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren
Am 11. September 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit einem richtungsweisenden Beschluss ( Az.: 206 StRR 286/24 ) die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11. März 2024 abgewiesen. Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Anforderungen an die Belehrungspflicht und die Bindungswirkung von Verständigungen ("Deal") in Strafverfahren, die auch für künftige Verfahren von Bedeutung sind.
Kernpunkte des Beschlusses zum Deal
Verständigung nach § 257c StPO : Im erstinstanzlichen Verfahren hatte eine Verständigung (auch als "Deal" bekannt) zwischen den Verfahrensbeteiligten stattgefunden. Dabei wurde der Strafrahmen festgelegt, um das Verfahren zu vereinfachen.
Bindungswirkung bei Berufungsverhandlung : Nach der allgemeinen Rechtsauffassung ... weiter lesen
Sozialrecht
BSG bestätigt Anspruch auf Samenzell-Kryokonservierung bei Geschlechtsangleichung
Das Bundessozialgericht entschied, dass Transpersonen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau auf Kosten der Krankenkasse durchführen lassen, einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben können (Az. B 1 KR 28/23 R ) .
Kostenerstattung für Samenzell-Kryokonservierung bei Geschlechtsangleichung umstritten
Der Kläger unterzieht sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau, die von seiner Krankenkasse finanziert wird. Diese Behandlung führt jedoch zur Unfruchtbarkeit, weshalb der Kläger im Vorfeld die Kostenübernahme für die Kryokonservierung seiner Samenzellen beantragte, um später die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit eigenen Samenzellen zu sichern.
Dieser Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Während das Sozialgericht die ... weiter lesen